Hallo zusammen,
ist es möglich durch Vollmacht des Beklagten, der sich nachweislich im Ausland aufhält und da auch nicht zur Akteneinsicht und Prozessvorbereitung Abreisen kann, als Bevollmächtigter Akteneinsicht zu erhalten?
LG Dave
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"Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. [Henry Ford]"
StPO bevollmächtigung zur Akteneinsicht
20. September 2011
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Frage vom 20. September 2011 | 19:06
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 34x hilfreich)
StPO bevollmächtigung zur Akteneinsicht
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#1
Antwort vom 23. September 2011 | 00:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Wenn das nicht ginge, würden die Anwälte das nicht dauErnd machen ... oder?
Natürlich kann ein Anwalt auch die Rechte eines Mandanten (wie z.B. Akteneinsicht) vertreten der sich nicht im Inland aufhält.
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