Staatsanwalt lässt Ermittlungsfall liegen. Verjährt die Straftat ggf. in einen solchen Fall?
Staatsanwalt lässt Ermittlungsfall liegen
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ZitatStaatsanwalt lässt Ermittlungsfall liegen. Verjährt die Straftat ggf. in einen solchen Fall? :
Wann eine Straftat verjährt, steht im Strafgesetzbuch. Ist abhängig von der Straftat. Könnte also passieren, daß die Verfolgung einer Straftat nicht mehr möglich ist.
Ausnahme: Mord verjährt nie.
Der Staatsanwalt kann einen Fall nicht "einfach liegen lassen." Es gibt eine relativ strenge Dienstaufsicht, was die zügige Bearbeitung von Verfahren angeht. Ich kenne es so, dass Restelisten geführt werden und alle drei Monate vom sachbearbeitenden Staatsanwalt zu erklären ist, warum das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Wie wärs mal mit einer einfachen Standanfrage?
wirdwerden
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ZitatDer Staatsanwalt kann einen Fall nicht "einfach liegen lassen." :
wirdwerden
Es könnte auch sein, daß kein öffentliches Interesse vorliegt und deswegen überhaupt keine Ermittlungen durchgeführt wurden.
Dann wird ein Verfahren aber eingestellt. Und nicht "liegen gelassen."
wirdwerden
ZitatDann wird ein Verfahren aber eingestellt. Und nicht "liegen gelassen." :
wirdwerden
Ich hatte mal eine Strafanzeige am Hals (es gab sogar ein Js-Zeichen) und fast zwei Jahre nichts davon gehört. Meine Bitte um Sachstandsmitteilung wurde beantwortet mit: wir haben von Ermittlungen abgesehen. Warum, wurde mir nicht mitgeteilt.
Aber wenn von Ermittlungen abgesehen wird, gab es kein Verfahren und somit auch keine Einstellung. Dann hätte es doch zumindest einen Einstellungsbescheid nach 153 ZPO geben müssen?
Liegengelassen wird natürlich nichts.
Du meinst wahrscheinlich § 153 StPO
nicht ZPO ? Der Beschuldigte bekommt in der Regel dann eine kurze Mitteilung, wenn gegen ihn ermittelt wurde, er von dem Verfahren weiss und er Stellung genommen hat. Ansonsten nicht. Anders sieht es beim Anzeigenerstatter aus. Der bekommt von der Einstellungsverfügung Kenntnis, ganz offiziell.
wirdwerden
ZitatDu meinst wahrscheinlich :§ 153 StPO nicht ZPO
Natürlich StPO, Danke.
wir haben von Ermittlungen abgesehen. Warum, wurde mir nicht mitgeteilt. Vermutlich wegen offensichtlicher Unsinnigkeit, a la "Der Papst hat mir den Mond geklaut" - da muß auch nicht gegen den Papst ermittelt werden...
Zitatwir haben von Ermittlungen abgesehen. Warum, wurde mir nicht mitgeteilt. Vermutlich wegen offensichtlicher Unsinnigkeit, a la "Der Papst hat mir den Mond geklaut" - da muß auch nicht gegen den Papst ermittelt werden... :
Und ich frag mich die ganze Zeit, ob da oben nicht einer wohnt. Abends brennt da nämlich immer Licht.
Noch nie vom Mann im Mond gehört? Der ja eigentlich auf dem Mond wohnt? Dem wurde ja sogar schon mal ein Lied gewidmet, ich glaub, Gus Backus hat es gesungen: "Ham sie schon mal den Mann im Mond gesehen, man fragt sich, wohnt der auf dem Mond auch schön ...."
wirdwerden
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