Streitwert Stufenklage

5. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Britta Buchhaltung
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 15x hilfreich)
Streitwert Stufenklage

Guten Morgen,
wie berechnet sich der Streitwert bei einer Stufenklage (Klage auf Auskunft und dann Leistungsklage auf Auskehrung des Betrages x)?
Werden die Beträge zusammengerechnet?
Oder glt nur der höhere der Beträge?
Danke!

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Sie müssen unterscheiden:


* Streitwert für sachliche gerichtliche Zuständigkeit:

Wertaddition von Leistungsanspruch und Auskunftsanspruch (schwankt zwischen 1/4 und 1/5 des Leistungsanspruchs).

* Gebührenstreitwert

Maßgebend ist der höhere Wert.

-- Editiert von thosim am 05.04.2006 15:53:08

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Ergänzung: hinsichtlich des Leistungsanspruchs ist ggf. zunächst eine Wertschätzung vorzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.875 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.287 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen