Guten Morgen,
wie berechnet sich der Streitwert bei einer Stufenklage (Klage auf Auskunft und dann Leistungsklage auf Auskehrung des Betrages x)?
Werden die Beträge zusammengerechnet?
Oder glt nur der höhere der Beträge?
Danke!
Streitwert Stufenklage
5. April 2006
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Frage vom 5. April 2006 | 10:27
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 15x hilfreich)
Streitwert Stufenklage
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#1
Antwort vom 5. April 2006 | 15:40
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
Sie müssen unterscheiden:
* Streitwert für sachliche gerichtliche Zuständigkeit:
Wertaddition von Leistungsanspruch und Auskunftsanspruch (schwankt zwischen 1/4 und 1/5 des Leistungsanspruchs).
* Gebührenstreitwert
Maßgebend ist der höhere Wert.
-- Editiert von thosim am 05.04.2006 15:53:08
#2
Antwort vom 5. April 2006 | 16:20
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
Ergänzung: hinsichtlich des Leistungsanspruchs ist ggf. zunächst eine Wertschätzung vorzunehmen.
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