Ich bin seit 08/2001 geschieden. Habe im Jahr 2000 zusammen mit meinem Ex-Mann einen Kredit aufgenommen, Hypothek auf MEIN Haus, finanziert wurde ein PKW! In einer notariellen Scheidungs- folgenvereinbarung hat er sich zur Abzahlung des Kredites verpflichtet, da er auch den PKW behalten hat. Inzwischen ist er erwerbsunfähig und zahlungsunfähig!!! Seit August 2002 zahle ich bereits, auf Anforderung der Bank, die Raten. Habe inzwischen zwei vollstreckbare Titel über die Raten 08/2002 bis 03/2003. Er hat bereits eine eidestattliche Versicherung abgegeben und nun das private Insolvenzverfahren beantragt. Nach unserer Trennung hat er noch einen weiteren Kredit bei unserer Bank aufgenommen und angeblich noch einen bei seinem Onkel, dem er den PKW abgetreten haben will (wird von mir angezweifelt!!!). Er fährt grinsend in dem Auto an mir vorbei, das von mir bezahlt wird und ich kann es nicht pfänden lassen, sagt meine Anwältin!!! Es gibt auch noch eine Risikolebensversicherung und eine Mietkaution- mehr nicht!!! Laut Aussage meiner Anwältin bleibe ich nun auf dem Kredit sitzen! Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder??? Nebenbeibemerkt habe ich auch noch einen 5-jährigen Sohn aus dieser Ehe (Unterhalt gerade mal noch EUR 54,- statt 180,- lt.Unterhaltstitel) und bin aus diesem Grunde nur halbtagsbeschäftigt. Mir fehlen jetzt jeden Monat 350,- EUR - etwa der gleiche Betrag wie mein Nettoeinkommen.
Kann mir nicht jemand helfen, daß ich wenigstens einen Teil des Kredites eintreiben kann. Komme ich nicht irgendwie an dieses Auto ran. Wie kann ich nachweisen, daß er und sein Onkel mich betrügen?
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"ARR"
Tatsächlich keine Pfändung möglich???
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?



Hallo Ro-Ro,
hier sind erst mal meinerseits noch ein paar Fragen offen:
1. Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, also per Gerichtsbeschluß?
2. Wann hat er den Kredit bei seinem Onkel aufgenommen und PKW abgetreten?
3. Wann wurden ihm die vollstreckbaren Titel zugestellt?
4. Von wann datiert die Scheidungsfolgenvereinbarung?
5. Wieso sind die vollstreckbaren Titel erwirkt worden? Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ist doch ein vollstreckbarer Titel, sofern dort Zahlbeträge vereinbart worden sind?
Vielleicht kann ich Dir dann noch ein paar Tips geben, habe nämlich gerade das gleiche Problem.
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" Mit freundlichen Grüßen"
Hallo Runa,
hey, mit so einer schnellen Reaktion hätte ich gar nicht gerechnet. Klasse - schönen Dank schon einmal!!! Nun zu Deinen Fragen:
zu 1.) Nein, zunächst hat sich eine RAin zwecks Außergerichtlicher Schuldenbereinigung bei mir gemeldet mit einer Forderungsaufstellung und einem Ratenzahlungsplan. Sie schlägt monatlich 0,00EUR Tilgung vor!!!
zu 2.)Ich weiß nicht genau, wann dieser Kredit aufgenommen worden ist. Auf jeden Fall, wenn überhaupt, nach unserer Trennung (09/2000). In der Eidestattlichen Versicherung ist der Kredit aufgeführt, in der Forderungsaufstellung im Rahmen der Schuldenbereinigung taucht dieser Kredit gar nicht auf!!!
zu 3.) im März 2003, Eidestattliche Versicherung im April 2003
zu 4.) Die Scheidungsfolgenvereinbarung stammt aus Januar 2001
zu 5.) Das hat alles meine Anwältin gemanagt, warum - keine Ahnung. Genaue Beträge sind nicht vereinbart worden, nur, daß er den Kredit zurückzahlt. Laut meiner Anwältin muß ich die Raten zunächst bezahlen, um sie mir dann im Rahmen von Mahnbescheid + Konsorten zurückzuholen.
Wenn Du tatsächlich ein paar gute Ideen hast, wäre das phantastisch.
Liebe Grüße
Annette
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"ARR"
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Hallo Annette,
klingt ziemlich verfahren. Ich will mal versuchen, ein paar Tips zu geben. Sprich das auch mal mit Deiner Anwältin durch.
1. Diese Frage habe ich gestellt, weil nach der Eröffnung des Insoverfahrens eine Einzelvollstreckung ohnehin nicht mehr möglich wäre.
Also, hast Du pfändbare Habe in dem Vermögensprotokoll gefunden? Arbeitslosengeld, Rentenansprüche, Konten, Bausparverträge, Wohngeld, etc.? Dann pfänden, kann alles in einem PfüB gemacht werden.
Dem Insoantrag kannst Du einfach widersprechen, grundlos. Dann ist es erstmal schwieriger für ihn.
2. Ruf den Gerichtsvollzieher an und frage ihn, ob er den Kreditvertrag und die Abtretung eingesehen hat. Das muß er in der Regel. Frage ihn auch nach dem Datum. Wenn er das nicht mehr weiß, mach beim Ex einen Auskunftsanspruch geltend, nämlich Auskunft, wann der Kredit aufgenommen wurde und wann der Kredit aufgenommen und der PKW abgetreten wurde. Diese Auskunft an Eides Statt versichern lassen. Wenn ich den § jetzt noch im Kopf hätte, wärs einfacher. Frag Deine Anwältin, ich meine es nennt sich Auskunftsversicherung oder so ähnlich. Erteilt er diese nicht, kannst Du auch den Gerichtsvollzieher beauftragen, diese Auskunft einzuholen.
3 und 4. Gib die Sache zur Staatsanwaltschaft, wegen aller in Betracht kommender Delikte. Du mußt nicht benennen, welcher Straftatbestand es sein könnte. Das macht der Staatsanwalt. Lenke Deinen Verdacht hier auf die Angabe des Kredites und der angeblichen Abtretung in der EV und die fehlende Angabe in der Forderungsaufstellung zur Inso. Verweise ausdrücklich darauf, daß Dein Ex den Wagen uneingeschränkt nutzt, also offensichtlich den Kredit an den lieben Onkel zahlt, weil der ja sonst die Verwertung der Abtretung geltend gemacht hätte. Das wäre dann Gläubigerbegünstigung und ist strafbar.
Weise außerdem darauf hin, daß er bereits seit 2001 durch die Scheidungsfolgenvereinbarung weiß, daß er den Kredit zu zahlen hat. Wenn er das Auto danach zur Abtretung gegeben hat, ist auch dieses unter dem obigen Punkt möglicherweise strafbar. Weil er gewußt hat, daß er Schulden zu tilgen hat und sein Vermögen praktisch "verschwinden" läßt, durch die Abtretung.
Weiter zum Kredit beim Onkel:
Mal angenommen, der Kredit bei dem Onkel ist schon 3 Jahre alt und Dein Ex zahlt auch da nicht und der Onkel hat trotzdem bis heute von seinem abgetretenen Recht kein Gebrauch gemacht, ist davon auszugehen, daß dieser das auch nicht mehr tut. Dann wäre der PKW pfändbar. Also, Du mußt herausfinden, wann der Kredit zustande gekommen ist, wann die Abtretung und ob der Kredit bezahlt wird.
Ich weiß, das ist schlimmer als Detektivarbeit. Aber einem pfiffigen Schuldner auf die Schliche zu kommen, ist zeit- und nervenaufreibend, aber vielleicht von Erfolg gekrönt (wenn man hartnäckig ist).
Ich wünsch Dir Glück
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" Mit freundlichen Grüßen"
Liebe Runa,
na Du bist ja mit allen Wassern gewaschen, hä? Finde ich super, daß Du Deine Tricks weitergibst. Naja, wir "Geschädigte, oder soll ich sagen Verarschte" müssen schließlich zusammenhalten. Frage mich nur, warum meine Anwältin soetwas nicht weiß!!! Kann ich den ganzen Plunder nicht einfach ohne sie weitermachen??? Würde erheblich Kosten sparen!!!
Ganz, ganz liebe Grüße
von Annette
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"ARR"
Hallo Annette,
doch das weiß Deine Anwältin auch. Nur leider ist es oft so, daß viele Anwälte viel zu tun haben. Sprich die Sachen mit ihr mal durch, sie freut sich sicher auch, wenn sie mitdenkende Mandanten hat.
Und selbst wenn, ja Du kannst das alles auch allein machen. Für die ZV braucht man keinen Anwalt.
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" Mit freundlichen Grüßen"
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