Teil-Anerkenntnis-Urteil ohne rechtliches Gehör?

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)
Teil-Anerkenntnis-Urteil ohne rechtliches Gehör?

Ich bin in einer Zivilsache, mit einem 2. Beklagten, gesamtschuldnerisch verklagt worden.- Gegeüber dem Gericht habe ich fristgerecht meine Absicht erklärt mich verteidigen zu wollen.

Das diesbezügliche Schreiben ist dem Gericht auch fristgerecht zugegangen!

Zu meiner Überraschung hat dann aber das Gericht bereits innerhalb der laufenden Frist zur Klageerwiderung, ein "Teilanerkenntnis Urteil" zu meinen Lasten, als einer der beiden Beklagten, ausgesprochen!

D.h., mir wurde garnicht die Möglichkeit rechtlichen Gehörs eingeräumt!- Ist das rechtens, was könnte ich ggf. machen? Ergeben sich für dadurch für mich ggf. rechtliche "Vorteile"?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
ein "Teilanerkenntnis Urteil" zu meinen Lasten, als einer der beiden Beklagten, ausgesprochen


Die Fragestellung bzw. Tatsachenschilderung ist noch hinreichend unklar. Ein (Teil-) Anerkenntnisurteil verlangt ja zwingend ein (Teil-) Anerkenntnis. Wurde ein solches von dir oder dem anderen Beklagten abgegeben? Welchen Inhalt hat dieses Teil-Anerkenntnis-Urteil? Ohne genauere Kenntnis kann man dazu nichts weiter sagen.

quote:
Ergeben sich für dadurch für mich ggf. rechtliche "Vorteile"?


Nö. Selbst in dem Fall, daß das Gericht gröbste Rechtsbeugung und Schludrigkeit auf seinen Schuldzettel geladen hätte, bringt das für die Parteien in der Sache gar nichts, denn dann müßte ja der Prozeß erneut durchgeorgelt werden. (Ein "Vorteil" könnte es nur sein, wenn sich durch jede Art zeitlicher Verzögerung des Endurteils ein Vorteil ergibt; vielleicht weil der Beklagte schon 95 ist und darauf spekuliert, ein Endurteil womöglich nicht mehr zu erleben. Quasi ein "f*** you from the grave".)



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

danke für das feedback!- Nein es gab kein Teilanerkenntnis von mir. (Der Gläubiger hatte über das zuständige Amtsgericht einen Mahnbescheid bewirkt (ca. vor 18 Monaten), dem wurde aber von mir widersprochen!)


Der Text des Teil-Anerkenntnis-Urteils:

hat das Amtsgericht .....
im schriftlichen Verfahern am 27.07.....
durch den Direktor des Amtsgrichts...

als Recht anerkannt:

Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin XXX € zuzüglich Mahnkosten zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten!

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


Die Klage ging bei mir am 30.06 ein. Der Termin zur Klagerwiderung wurden eingehalten.


Alles sehr dubios...


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Und wer ist im Kopf des Urteils als Beklagter zu 1) bezeichnet? Das kann von der Reihenfolge, die der Kläger gewählt hat, auch mal abweichen.

Der zitierte Text ist kein Anerkenntnisurteil, sondern hat einen Formulierungsfehler:

Es muss heißen "als Recht erkannt". Anerkenntnisurteil müsste lauten: wird auf sein Anerkenntnis hin verurteilt...".

Spannend ist die Überschrift dieses merkwürdigen Urteils: "Urteil", Teil-Urteil", "Teil-Versäumnisurteil" oder wirklich "Teil-Anerkenntnisurteil"?

Immerhin ist das Urteil in der Welt, wenn also im Urteilskopf nicht der andere Beklagte als Beklagter zu 1) bezeichnet ist, müsstest Du Einspruch einlegen, verbunden mit dem Antrag, die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig einzustellen, weil das Urteil nicht in gesetzmäßiger Weise ergangen ist.

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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"

-- Editiert am 06.08.2010 20:46

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