Termin bei Gericht, der ist aber völlig unsinnig!

2. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)
Termin bei Gericht, der ist aber völlig unsinnig!

Hallo,

ich habe hier gerade ein etwas kurioses Problem.

Ich hatte einen Mahnbescheid bekommen, bei dem ich einem Teil der Hauptforderung widersprochen habe.
Dann habe ich die restliche Forderung inkl. Gerichts-, Anwaltskosten und Zinsen überwiesen.
Da die Gegenseite anscheinend nicht in der Lage war sein Konto auf Eingänge zu kontrollieren, bekam ich einen Teil-Vollstreckungsbescheid zugeschickt.
Dagegen habe ich natürlich Einspruch eingelegt und Kontakt zum Gläubiger aufgenommen.
Den Teil-Vollstreckungsbescheid habe ich dann auch entwertet von der Gegenseite erhalten.

So, nun wirds für mich nicht mehr nachvollziehbar:
Ich bekam Post vom Amtsgericht, dass die Gegenseite Klage eingereicht hätte und es wurde ein Gerichtstermin angesetzt. Auf Nachfrage bei Gericht sagte man mir, dass es sich eben um diese Geschichte mit dem Teil-Vollstreckungsbescheid handelt. Ich würde die Klagebegründung noch zugesendet bekommen.
Ich ging davon aus, dass es sich um den Teil der Forderung handelt, gegen die ich Widerspruch eingelegt und den ich auch nicht bezahlt hatte.

Aber denkste!
Die Gegenseite behauptet, dass ich ja die HF bezahlt hätte, aber gegen die Anwaltsgebühren Widerspruch eingelegt hätte!
Das ist absoluter Unsinn! Ich hatte auch bei der Zahlung als Verwendungszweck extra die HF (- der widersprochenen Summe), die Anwalts- und Gerichtskosten angegeben.
Es sollte also klar sein, dass das bezahlt ist!

Nun habe ich alle Unterlagen (Kontoauszüge über die Zahlung, den entwerteten Teil-Vollstreckungsbescheid und meinen Einspruch gegen den Teil-Vollstreckungsbescheid) in Kopie mit einem erklärenden Schreiben an das Gericht gesandt, da der Klagegrund der Gegenseite ja völlig an den Haaren herbeigezogen ist und absolut nicht der Wahrheit entspricht.
Dann hatte ich vom Gericht nix mehr gehört.

Dienstag hab ich dann da angerufen und da wird man mir sagen, dass der Richter meine schriftliche Aussage zur Wiedervorlage beim Gerichtstermin vermerkt hat.
Der Kläger hat meine Aussage natürlich auch erhalten.

Nun muß ich zum Gericht, obwohl die Gegenseite in der Klagebegründung Lügen erzählt hat (ich sehe das so und kann das nicht anders nennen).

Wenn die Klage wegen der widersprochenen Summe eingegangen wäre, dann hätte ich das ja noch verstanden - aber so?!

Hat jemand einen Tipp, was ich da bei Gericht jetzt noch aussagen soll?
Liegt dem Richter ja schon alles schriftlich vor, mehr kann ich dazu ja auch nicht sagen.

Oder kann der Richter jetzt einfach "umschwenken" und in der Verhandlung plötzlich auf die widersprochene Summe eingehen (eigentlich nicht, oder?)

LG
Fr. Mahlzahn

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Eine mündliche Verhandlung ist im deutschen Recht grundsätzlich vorgesehen. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, darf das Gericht ein reines schriftliches Verfahren durchführen. Das liegt aber im Ermessen des Richters und der sieht es hier offensichtlich so an, dass man eine mündliche Verhandlung benötigt (vielleicht auch weil hier tatsächlich die Begründung nicht zum widersprochenen Teil des MB passt).

Mehr als wiederholen kann man also seine Ausführungen im Termin nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Wie wäre es einen Anwalt zu beauftragen?

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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Ein Anwalt war gar nicht nötig :)

Bei der widersprochenen Summe handelt es sich um die Betriebskosten für einen Monat aus dem letzten Mietverhältnis.
Da ich bis heute keine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten habe und auch die für 2012 immer noch fehlt, habe ich ein Zurückhaltungsrecht.

Der Richter hat der Gegenseite empfohlen zur weiteren Kostenvermeidung die Klage zurückzuziehen, was der Anwalt dann auch getan hat.

Also alles im grünen Bereich :)

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