Termin verschieben wegen Schwangerschaft ?

2. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Doro3108
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin verschieben wegen Schwangerschaft ?

Ich bin gemeinsam mit meinem Mann als Beklagte zu einem Gerichtstermin geladen (wegen angeblich nicht gezahlter Rechnung). Der Termin (in 4 Monaten) liegt genau 12 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin unseres zweiten Kindes.
Muss ich hochschwanger zum Gericht ? Oder kann ich den Termin verschieben lassen ?
Bin ich gezwungen - sollte es mir gesundheitlich nicht gut gehen - meinem Mann eine Vollmacht auszustellen und ihn allein (mit unserem Anwalt) zum Gerichtstermin zu schicken ? Oder muss dann der Termin verschoben werden, weil ich ein Recht habe daran teilzunehmen ?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Das Gericht erachtet dein persönliches Erscheinen für unerläßlich zur Aufklärung des Sachverhalts (weil es deine Aussage braucht). Dann wird es auf Antrag sicherlich den Termin verschieben.

2. Das Gericht erachtet dein persönliches Erscheinen für verzichtbar. Dann kann stattdessen dein Anwalt den Termin für dich wahrnehmen; ein Recht auf Verschiebung wegen eines "Rechts auf Teilnahme" gibt es nicht. Rechtliches Gehör würde dir dann über deinen Anwalt (bzw. dessen Teilnahme) gewährt.

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#2
 Von 
info2103
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Rede darüber mit deinem Anwalt, der wird ggf. nötige Schritte einleiten.
Aber einfach nicht erscheinen kann für dich unangenehme Folgen haben. So wird man dich wohl bei einer zweiten Verhandlung mit der Polizei vorführen lassen, die Kosten und eine Bußgeldstrafe wirst du dann auferlegt bekommen... :(

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#3
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12309.02.2010 15:12:49
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

§ 380II ZPO
Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt; auch kann die zwangsweise Vorführung des Zeugen angeordnet werden.

Wer sollte sonst für die Vorführung zuständig sein?

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#6
 Von 
guest-12309.02.2010 15:12:49
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ist es denn überhaupt ein Zivilprozess ???



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"justice"

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#8
 Von 
guest-12309.02.2010 15:12:49
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.02.2010 15:12:49
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich bin gemeinsam mit meinem Mann als Beklagte zu einem Gerichtstermin geladen (wegen angeblich nicht gezahlter Rechnung)


Es wäre ja nicht das erste mal, dass ein Fragesteller die Begriffe Beklagter und Angeklagter durcheinanderbringt. Und es wäre ja denkbar, dass die beiden wegen Betrugs angezeigt und angeklagt wurden.



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"justice"

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#11
 Von 
guest-12309.02.2010 15:12:49
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

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#12
 Von 
Doro3108
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :-)

ich (Fragestellerin) wollte mich erstmal für die Antworten bedanken und mich auch nochmal zu Wort melden ...

1. ja, es ist ein Zivilprozess
2. mein Problem ist in erster Linine, dass ich unbedingt zu dem Prozess gehen möchte und Angst habe, dass ich aus gesundheitlichen Gründen (kurz vor der Entbindung) nicht kann und die dann den Prozess einfach ohne mich machen dürfen (also mit unserem Anwalt und meinem Mann). Ich möchte meinem Mann aber unbedingt zur Seite stehen und die Richterin etwas fragen können.

unser Anwalt meint die Chancen, dass der Termin extra für mich verschoben wird sind eher schlecht, aber wir versuchen es auf jeden Fall ... mal sehen


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#13
 Von 
guest-12309.02.2010 15:12:49
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

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