Termin vor Gericht ohne Ladung rechtens?

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
kevinandre2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin vor Gericht ohne Ladung rechtens?

Hallo! X ist als Zeuge vor Gericht geladen, Richter sagt mündlich, X muss wieder am XXXXXX vorsprechen. Ist das rechtens wenn der Termin mündlich verkündet wurde ??? Bedarf doch immer einer Vorladung !?!?!? Was passiert wenn X den nächsten mündlich angesagten Termin fernbleibt weil behauptet keine Ladung erhalten zu haben ?????

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei Parteien habe ich es zumindest schon mal erlebt, dass in einer mündlichen Verhandlung Tag xy zur weiteren Verhandlung durch den Richter anberaumt wird und der Richter dann die erschienen Parteien fragt, ob sie sich hiermit geladen erklären. Ein ensprechender Hinweis wurde dann ins Protokoll aufgenommen und eine gesonderte Ladung ging nicht mehr zu.

Ob das bei Zeugen auch funktioniert, weiß ich nicht. Aber zumindest müsste sich X als geladen erklären. Hat er das?

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Jo, das geht auch bei Zeugen ;)

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