Termin zu Güterverhandlung abwenden

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
wissi1
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin zu Güterverhandlung abwenden

Einen schönen guten Tag,

ich habe vor einigen Tagen vom Amtsgericht eine Zustellung von einem Inkasso Unternehmen erhalten. Ich wurde zu einem Termin zur Güterverhandlung geladen.

Folgendes steht in dem Schreiben:

Im oben vezeichneten Verfahren wurde Termin zur Güterverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güterverhandlung unmittelbar anschließender Termin bestimmt.

Zu diesem Termin werden sie geladen. Es wurde Ihr persönliches Erscheinen angeordnet.

Im Schreiben des Inkasso Unternehmes an das Gericht steht folgendes:

Erhebt die Anklage und beantragt

1) Die beklagte Partei zu verurteilen, an die Klägerin Betrag XXX, zuzüglich Zinsen zu bezahlen.
2) Von einer Güterverhandlung wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit abzusehen.
3ein schriftliches Vorverfahren gemäß §276 ZO durchzuführen und bei Fristversäumnis gemäß § 331 3 ZO durch Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren zu entscheiden.

Soviel vorab. Die Summe die Eingeklagt wird ist richtig. Es wurden Raten vereinbart, diese konnte ich aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht weiter bezahlen.

Nun meine Fragen:

1) Warum geht der Gläubiger diesen weg und nicht normal über Mahnbescheid, etc.?

2) Die Kläger hat beantragt auf eine Güteverhandlung abzusehen, warum ordnet das Gericht dies trotzdem an?

3) Was bedeutet ein schriftliches Vorverfahren? Das ich mich hierzu äußern kann und wenn ich dies versäumt habe, so steht drin beantragen sie im schriftlichen Verfahren zu entscheiden? Warum dann der Termin?

4) Muss ich zu diesem Termin erscheinen, oder ist es möglich dies abzuwenden? Was passiert bei nicht erscheinen?

Vielen Dank vorab für die beantwortung der Fragen.

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Da nach der Güteverhandlung direkt die Hauptverhandlung folgt, wird dann ein Versäumnisurteil ergehen und das Unternehmen hat einen Titel aus dem es vollstrecken kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
) Warum geht der Gläubiger diesen weg und nicht normal über Mahnbescheid, etc.?

a) Weil der Kläger damit rechnet, dass Sie einem Mahnbescheid ohnehin widersprechen werden.
b) Weil der Anwalt der Kläger an einem Mahnbescheid weniger verdienst als an einem Prozess.

Zitat:
2) Die Kläger hat beantragt auf eine Güteverhandlung abzusehen, warum ordnet das Gericht dies trotzdem an?

Weil Fälle, die sich schon in der Güteverhandlung erledigen, dem Gericht wenig Arbeit machen. Und da Gerichte gerne überlastet sind, wird die Chance genutzt, einen Fall mit wenig Arbeit abzuschließen.

Zitat:
) Was bedeutet ein schriftliches Vorverfahren? Das ich mich hierzu äußern kann und wenn ich dies versäumt habe, so steht drin beantragen sie im schriftlichen Verfahren zu entscheiden? Warum dann der Termin?

Das Gericht möchte lieber die Güteverhandlung als ein schriftliches Vorverfahren.

Zitat:
) Muss ich zu diesem Termin erscheinen, oder ist es möglich dies abzuwenden? Was passiert bei nicht erscheinen?

Wenn Sie zur Güteverhandlung nicht da sind, findet ca. 5 Minuten später die "richtige" Gerichtsverhandlung statt. Wenn Sie dann immer noch nicht da sind, verlieren Sie den Prozess.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.118 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen