Termin zum 3. Mal kurzfristig verschoben

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 13x hilfreich)
Termin zum 3. Mal kurzfristig verschoben

Hallo Forengemeinde,

ist es normal, daß Termine seitens Gericht kurzfristig und vor allem so oft verschoben werden können?

Termin 1:

Kläger hatte einen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung im November 2014, Montags später Vormittag, Entfernung ca. 600 Kilometer.
Kläger besorgt sich Flugticket für Samstag hin und Dienstag zurück, da Gericht in der Pampa liegt und Rückflug Montags nicht mehr geschafft werden kann, Kosten 250.- EUR.
2 Tage vor Hinflug Nachricht von Gericht, Termin wird verschoben auf Ende Januar. 250.- EUR zum Teufel (keine Stornierung möglich). Ok, kann passieren. Richter erkrankt.

Termin 2:
Ende Januar, wieder Montags. Ticket gekauft wie oben. 1 Tag vor Abflug (Freitag) Nachricht von Gericht, Termin wird verschoben auf Anfang März. Richter sei erkrankt. Diesmal 270.- EUR zum Teufel.

Termin 3:
Anfang März, Montags. Kläger kauft jetzt kein Flugticket und setzt jetzt wegen Flexibiliät auf Fernbus und wegen Kosten. Kauft Ticket am Samstag und fährt Samstag. Kommt Samstag abend am Zielort an. Bekommt 30 Minuten nach Ankunft Nachricht per Mail, daß Gericht Termin verlegt hat auf Ende Mai !!!
Zum Glück fährt gleich Bus zurück nach Hause, Ticket gekauft.
Ergebnis: Wochenende dahin, Kosten gehabt, Streß etc.
Grund für Verschiebung noch nicht bekannt.

Ich werd zum Hirsch !!!

Für einen Termin, der ursprünglich November war, wird es jetzt Ende Mai, 500.- EUR Kosten gehabt für nix und wieder nix + versautes Wochenenden und Streß.

Ist sowas normal?
Sorry, wollte mal Dampf ablassen.



-- Editiert Ficusia am 09.03.2015 10:03

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ist sowas normal? <hr size=1 noshade>

Nein.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

ich Fachkreisen würde man das als einen BsFvpP* bezeichnen.

Sofern der Staat nicht haftbar ist, bspw. wenn der Richter nicht kurzfristig erkrankt ist, sondern bspw. bereits am Vortag krank war und somit eine frühere rechtzeitige Absage möglich gewesen wäre, bezahlt die "sinnlosen" Reisekosten die unterlegene Partei (OLG Koblenz, Beschluss vom 11.03.1986, AZ: 14 W 221/86 ). Die Kosten für die entsprechenden Reisen können auf Antrag in den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgenommen werden.


Grüße
PP

*Besonders schwerwiegender Fall von persönlichem Pech :party:


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-- Editiert PP9325 am 10.03.2015 01:01

3x Hilfreiche Antwort

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