Über Anträge nicht entschieden

29. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
kinkel
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)
Über Anträge nicht entschieden

Nehmen wir an, nach Ende der mündlichen Verhandlung wird am Ende des Sitzungstages noch verkündet, dass zu einem bisher nicht an die Partei bekannt gegebenen Schriftsatz erwidert werden kann. Der Schriftsatz der Gegenseite wird samt Verhandlungsprotokoll am Folgetag zugestellt.

Die Partei erwidert innerhalb der gegeben Frist, nennt neue Feststellungsgründe und stellt aufgrund der neuen Tatsachen, ergänzend neue Anträge.

Dann wird das Urteil verkündet. Dort wird weder auf die neuen Sachverhalte eingegangen, noch auf die Feststellugnsgründe oder über die neuen Anträge beschieden.

Nun steht die Partei vor einem Problem. Nirgendwo im Urteil ist ein Streitwert erwähnt.

Da das Vorbringen augenscheinlich nicht gehört wurde, könnte ein Urteilsberichtigungsantrag und eine Gehörsrüge vorgebracht werden. Die Anhörungsrüge wäre eventuell nur statthaft wenn der Wert des Beschwerdegegenstands dies zuläßt. Hierzu gibt es aber keine Angabe.

Kann das Gericht die Gehörsrüge zurückweisen indem es nachträglich einen Streitwertbeschluss erläßt, der in der Höhe die Berufungs eröffnet.

Ist die Zurückweisung dann Kostenpflichtig?

Kann aufgrund der Urteilsberichtigung, die den vorherigen Schluss nicht mehr zuläßt, der Tenor geändert werden.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von kinkel):
Nun steht die Partei vor einem Problem. Nirgendwo im Urteil ist ein Streitwert erwähnt.


Hat die Partei obsiegt oder verloren? In letzterem Fall hätte eher die Gegenseite ein Problem, wenn sie ohne Streitwert keine Kostenerstattung vollstrecken kann.

Zitat (von kinkel):
nennt neue Feststellungsgründe und stellt aufgrund der neuen Tatsachen, ergänzend neue Anträge


Klageerweiterung? Da müßte man im Einzelfall schauen, ob die überhaupt zeitlich zulässig war.

Zitat (von kinkel):
Dort wird weder auf die neuen Sachverhalte eingegangen


Also auch nicht auf den Schriftsatz der Gegenseite?

Wie hat man sich das vorzustellen, du klagst auf 1000 EUR, weil der Hans dir einen Fisch schuldet; in seinem Schriftsatz gesteht Hans ein, dass er dir auch noch 2000 EUR für eine Katze schuldet, also erweiterst du die Klage auf 2000 EUR für die Katze? Und das Gericht ignoriert beides und spricht dir nur Schadensersatz für den Fisch zu, aber ohne den Betrag zu spezifizieren?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wir wissen nicht, ob neue Anträge gestellt wurden (Klageerweiterung?), ob der neue Sachvortrag verspätet war, ob er entscheidungserheblich war, wenn nicht verspätet.

wirdwerden

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