Überprüfung Notarrechnung durch Landgericht

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
DerMister
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Überprüfung Notarrechnung durch Landgericht

Liebes Forum,
ich hoffe, ich habe meine Anfrage im Forum "Verfahrensrecht" korrekt eingeordnet, ansonsten bitte ich um Hinweis bzw. Verschiebung.

Folgender Sachverhalt: Ich bin mit einer Notarrechnung bzgl. des Erwerbs einer Immobilie nicht einverstanden, da ich mich nicht als (alleiniger) Kostenschuldner sehe. Der Notar hat die Rechnung jedoch einseitig an mich adressiert. Eine formlose Klärung direkt mit dem Notar war nicht möglich.
Ich möchte die Rechnung nun gern vom zuständigen Landgericht überprüfen lassen. Soweit ich informiert bin, ist dieses Verfahren kostenfrei. Ist das korrekt?
Da die Angelegenheit an sich für mich als Rechtslaien recht kompliziert und schwer ist, besteht durchaus das Risiko, dass ich die Rechnung doch allein tragen muss, das Gericht also bestimmt, dass der Notar korrekt abgerechnet hat. Für diesen Fall hätte ich gerne gewusst: Was ist, wenn dem Notar im Rahmen dieses Verfahrens Kosten/Aufwendungen entstehen? Kann er diese bei mir geltend machen? Was ist, wenn er sich einen Anwalt nimmt (ist in Verfahren dieser Art wohl nicht erforderlich), kann er mir die Kosten dafür aufdrücken?

Würde mich freuen, wenn ich ein paar fundierte Antworten zu meinen Fragen bekäme oder ggf. einen Hinweis, wo ich mich dazu weiter informieren kann.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
DerMister

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte die Rechnung nun gern vom zuständigen Landgericht überprüfen lassen. Soweit ich informiert bin, ist dieses Verfahren kostenfrei. Ist das korrekt?


Es fallen keine Gerichtskosten an.

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#2
 Von 
DerMister
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Das ist schon einmal gut. Was ist denn mit den anderen, von mir aufgeführten Kosten, sprich Anwaltskosten, Auslagen etc., die einer der Parteien möglicherweise durch das Verfahren entstehen?

Danke und Grüße

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von DerMister):
Ich bin mit einer Notarrechnung bzgl. des Erwerbs einer Immobilie nicht einverstanden, da ich mich nicht als (alleiniger) Kostenschuldner sehe.


Bedeutet also, neben Ihnen soll noch jemand anderes haften. Dann können Sie sich aber die Kostenbeschwerde sparen, da gem. § 32 Abs. 1 GNotKG mehrere Kostenschuldner als Gesamtschuldner haften. Damit kann der Notar dann von jedem Kostenschuldner den vollen Betrag fordern, bis seine Rechnung vollständig ausgeglichen ist.

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#4
 Von 
DerMister
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von DerMister):Ich bin mit einer Notarrechnung bzgl. des Erwerbs einer Immobilie nicht einverstanden, da ich mich nicht als (alleiniger) Kostenschuldner sehe.
Bedeutet also, neben Ihnen soll noch jemand anderes haften. Dann können Sie sich aber die Kostenbeschwerde sparen, da gem. § 32 Abs. 1 GNotKG mehrere Kostenschuldner als Gesamtschuldner haften. Damit kann der Notar dann von jedem Kostenschuldner den vollen Betrag fordern, bis seine Rechnung vollständig ausgeglichen ist.


Guten Tag,
ja, in der Tat ist es so ähnlich. Aus meiner Sicht ist nämlich der Vertragspartner, in diesem Falle ein Bauträger, ebenfalls Kostenschuldner - der Notar sieht das jedoch anders (obgleich er vom Bauträger mit beauftragt worden ist) und hat nur an mich die Kostenrechnung gestellt - in voller Höhe. Was können Sie mir hier denn nun für ein Vorgehen empfehlen? Wie gesagt: Mehrere (!) formlose Vorstöße in dieser Richtung beim Notar sind ohne Erfolg geblieben. Er konnte/wollte mir auch nicht nachweisen, dass ich der alleinige Auftraggeber bin, beharrt jedoch darauf, dass ich allein die Kosten tragen soll.
Danke und Gruß!

-- Editiert von DerMister am 16.02.2016 17:15

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#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Aus meiner Sicht ist nämlich der Vertragspartner, in diesem Falle ein Bauträger, ebenfalls Kostenschuldner - der Notar sieht das jedoch anders (obgleich er vom Bauträger mit beauftragt worden ist) und hat nur an mich die Kostenrechnung gestellt - in voller Höhe.


Dazu ist er, wie gerade gesagt wurde, auch berechtigt, wenn zwei Schuldner gesamtschuldnerisch haften.

Zitat:
Er konnte/wollte mir auch nicht nachweisen, dass ich der alleinige Auftraggeber bin, beharrt jedoch darauf, dass ich allein die Kosten tragen soll.


Dito. Wenn der Notar von dir 100% der Kosten fordert, mußt du die Aufteilung mit dem anderen Auftraggeber dann selber ausfechten (also von ihm 50% einfordern oder was immer auch vereinbart war).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wer welche Kosten des Notars zu tragen hat, wird eigentlich im Vertrag zwischen den Parteien geregelt. Üblich ist eine Regelung, dass der Käufer die Kosten des Vertrages alleine trägt. Gucken Sie also bitte nochmal in Ihren Kaufvertrag bzw. Bauträgervertrag und rollen dann evtl. ganz schnell Ihre Fahne wieder ein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerMister
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wer welche Kosten des Notars zu tragen hat, wird eigentlich im Vertrag zwischen den Parteien geregelt. Üblich ist eine Regelung, dass der Käufer die Kosten des Vertrages alleine trägt. Gucken Sie also bitte nochmal in Ihren Kaufvertrag bzw. Bauträgervertrag und rollen dann evtl. ganz schnell Ihre Fahne wieder ein.


Hallo Eidechse,
ja, du hast Recht mit dem was du dort schreibst, so etwas steht im Vertrag. Die Fahne bleibt jedoch ausgerollt, da es eben gerade nicht zur Unterzeichnung des Vertrages gekommen ist. In Rechnung gestellt wurde mir "lediglich" der Entwurf für den Vertrag, 2,0-fach mit betreffendem Geschäftswert - demnach genau so teuer wie die Beurkundung es gewesen wäre....
Sofern nun meiner Ansicht nach sowohl der Bauträger als auch ich den Entwurf in Auftrag gegeben haben, die Rechnung jedoch nur an mich adressiert wurde. Wie soll/kann ich mich verhalten?
Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
da es eben gerade nicht zur Unterzeichnung des Vertrages gekommen ist.


Durch wessen Schuld?

Wer hat den Notar beauftragt?


Zitat:
Wie soll/kann ich mich verhalten?


Sie haften zusammen mit dem Bauträger als Gesamtschuldner.

Der Notar hat anscheinend Sie ausgewählt.

Sie sollten die 50% beim Bauträger geltend machen.

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