Überprüfung der Prozesskostenhilfe?

27. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
monopson
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Überprüfung der Prozesskostenhilfe?

Hallo, ich habe heute vom Landesgericht eine schreiben erhalten, das ich den Vordruck über die pers. u. wirschaftl. Verhältnisse ausfülle.
Was heißt das????
Das noch einmal alles vor Gericht geht?

Wie darf man das verstehen?
Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Parteien auf die Gerichtskosten u. auf die Kosten ihrer anwaltl. Vertretung je nach ihren pers. u. wirtschl. Verhältnissen keine Zahlung oder Teilzahlung zu leisten hat. Aus ihrem Einkommen hat sich gegebenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.
-> Heisst das nur für die Gerichts bzw. Prozesskosten, 48 Monate oder ingesamt für alles??

Ich habe eine Frau und eine Tochter und verdiene 1.100 Euro netto. ?!

MFG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

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Hallo, ich habe heute vom Landesgericht eine schreiben erhalten, das ich den Vordruck über die pers. u. wirschaftl. Verhältnisse ausfülle.
Was heißt das????
Das noch einmal alles vor Gericht geht?
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Ich schließe daraus, dass Du den Prozess bereits auf PKH-Basis geführt hast, also Dir PKH bereits einmal gewährt wurde. Wenn Du nun ein Schreiben vom LG bekommst und aufgefordert wirst den Bogen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu übersenden, heißt dies in aller Regel, dass überprüft wird, ob sich Deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und Du nunmehr Raten zahlen kannst, um die PKH zurück zu zahlen. Normaler Weise wird in den Schreiben, die das Gericht verschickt auch immer darauf hingewiesen.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Wie bereits geschildert überprüft das Gericht 2-3 Jahre nach dem Prozeß, ob sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und Sie nunmehr leistungsfähig sind die gewährte PKH (anteilig) zurückzuzahlen.

Wenn sich nichts geändert hat, dürfte sich auch für Sie nichts ändern.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
monopson
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für euere Beiträge.
Weiss jemand, ob die jedes Jahr nach fragen bzw. wie lange geht sowas ?

MFG :-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo monopson,

theoretisch könnte jedes Jahr eine solche Überprüfung stattfinden. In der Praxis bleibt es in der Regel aber bei einer - wenn überhaupt - Prüfung, da der Arbeitsaufwand sonst viel zu hoch wäre.

Lieben Gruß
Julia Yael

1x Hilfreiche Antwort

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