Hallo ein Mal mehr,
habe nun mich mit einer Hinterlegung auseinander zu setzen. Die Angelegenheit ist echt nicht einfach zu erklären, in meinen Früheren Postings habe ich das Thema bereits erläutert, daher beschreibe ich hier die Situation eher grob und gehe direkt auf die Problemstellung ein:
Meine Ex verschuldete in der Vergangenheit mir in etwa die selbe Summe wie ich an sie. Das Geld was ich ihr verschuldet hatte wurde zu einem Teil X an Ihren Anwalt überwiesen, jedoch zuvor wurde gegen diesen eine Zwangsvollstreckung veranlasst. Somit verschuldet der Anwalt(nun Drittschuldner) mir diesen Betrag X. Der andere Teil ist wegen laufenden Unterhaltes (den die Ex an mich zahlen müsste) mittlerweile verrechnet worden, so dass nun die gegenseitigen Ansprüche zw. mir und meiner Ex auf 0 sind. Bleibt noch die Schuld des Anwalts mir gegenüber. Nun hat dieser einen Teil Y ausgezahlt, hat allerdings jetzt einen kleineren Teil Z beim Gericht hinterlegt. Nach meiner Berechnung ist diese Hinterlegung unbegründet, da der gesamte Betrag X an mich auszuzahlen ist. Zumal auf meine Anfragen bez. einer Berechnung der Anwalt einfach nichts zukommen gelassen hat. Das auch aus einem guten Grund: es gibt keine plausible Berechnung ausser meinen.
Nun zur Frage: Kann ich gegen diese Hinterlegung vorgehen?
Bin Saarländer und habe im HintG SL im §5 "Überprüfung von Entscheidungen" gelesen dass diese Entscheidungen durch Beschwerde überprüft werden können. Hat schon jemand Erfahrung in dieser Angelegenheit, kann ich diesen Paragraphen anwenden?
Viele Grüße
junkie
-- Editier von forenjunkie am 14.10.2016 19:31
Überprüfung einer Hinterlegung
14. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 14. Oktober 2016 | 19:30
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 16x hilfreich)
Überprüfung einer Hinterlegung
#1
Antwort vom 17. Oktober 2016 | 07:56
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Erstmal fehlen die Angaben zur Hinterlegung: Hinterlegungsgrund? Für wen (ausser Ihnen) hinterlegt?
Und jetzt?
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