Bevor ich meinen Anwalt einschalte, der noch bis mitte nächster Woche krank ist, möchte ich eine Frage stellen zu folgendem Sachverhalt - vielleicht hat jemand eine Antwort:
Ich habe aus einem Liefervetrag Ware, die der Kunde vorausbezahlt hat, erst mit drei Monaten Verzug liefern können. Der Kunde hatte zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet mit dem ich auch dann korrespondiert habe. Die Lieferung erfolgte am 5.Februar und wurde ohne weitere Mängelrüge angenommen. Am 11.05.2007 erhielt ich eine Rechnung vom Anwalt über seine Gebühren in Höhe von ca. 450 Euro, die ich nicht bezahlt habe.
Erstens, wollte ich die Gebühren nicht zahlen, denn ich hatte seinerzeit nie abgestritten, auch wenn ich im Lieferverug war, dass ich liefern würde, zweitens war die Leistungszeit falsch angegeben mit 7.12.2006 - 11.05.2007, obwohl ich im Februar geliefert habe und danach nie wieder etwas gehört habe.
Im August erhielt ich einen Mahnbescheid über die offene Rechnung. Der bescheid war von meinem Kunden beantragt worden, obwohl der mich nie wieder kontaktiert hat oder mir eine Rechnung über die Kosten gesendet hätte. Diesem Bescheid habe ich widersprochen. Nun habe ich durch das zuständige Amtsgericht eine Anordnung erhalten, wonach ich von meinem Kunden auf Zahlung der Kosten verklagt werde. Wie gesagt, ich habe nie eine Rechnung von ihm erhalten, lediglich vom Anwalt, aber der verklagt mich ja auch nicht.
Frage nun: Hätte ich, oder muss ich die Kosten für einen Anwalt tragen, der von meinem Kunden eingeschaltet wird, obwohl ich Lieferzusagen gemacht habe, diese allerdings sich verzögert haben?
Ist der Kunde im Recht wenn er mich auf Zahlung verklagt, ohne mir diese Kosten je in Rechnung gestellt oder mich kntaktiert zu haben ?
Vielen Dank für eventuelle Antworten !
Unberechtigte Klage ?
1. November 2007
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Frage vom 1. November 2007 | 12:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Klage ?
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#1
Antwort vom 3. November 2007 | 12:30
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Es kommt darauf an, ob das Einschalten eines
Anwaltes notwendig oder richtig gewesen war.
Hattest Du über die Lieferverzug vorher angekündigt ?
Der Käufer hätte Dir sagen sollen, ob und unter welchen Bedingungen er den Lieferverzug akzeptieren würde.
Ist Deine Lieferung quittiert worden ?
Wann wurde der Anwalt eingeschaltet, vor Lieferung ?
Und jetzt?
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