--- editiert vom Admin
Unterschied Urteil VwG ./. AG
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Sowohl Urteile des VerwaltungsG als auch des AmtsG beziehen sich nur auf den einen verhandelten Einzelfall. Sie binden keineswegs andere Gerichte.
Was meinen Sie mit 'Bezugnahme'? Ihre Frage ist irgendwie konfus.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
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Sie können sich zwar (auch) auf untergerichtliche Urteile berufen, aber diese sind nicht bindend für andere Gerichte. Es werden lediglich Einzelfälle entschieden, die in einem vergleichbaren Fall von einem anderen Gericht jedoch anders beurteilt werden.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
So pauschal lässt sich die Frage gar nicht richtig beantworten.
Ich gehe zudem davon aus, dass die Behörde deine Bezugnahme auf ein Urteil eines VerwG mit dem Hinweis auf Einzelfallentscheidung zurückgewiesen hat. Wenn das zutrifft, dann hast du ja im Prinzip keine andere Situation als mit deinem Vermieter. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob du es gemacht hast, aber du hättest ihm ja auch vor Klageeinreichung sagen können: 'Das AG München hat im Urteil vom ... geurteilt, dass Balkone nur zu 50 % als Wohnfläche angerechnet werden können. Sie berechnen den Balkon aber zu 100 %. Ich bitte um Abänderung und Herabsetzung der Miete um ...' Ist das so abgelaufen, dann hat er sich ja wohl offensichtlich nicht drauf eingelassen, so dass du klagen musstest.
Bei der Behörde ist es ja letzten Endes nichts anderes. Sie hat sich auch nicht drauf eingelassen. Sowohl im Verfahren vor dem AG als vor dem VerwG kannst du andere Urteile anführen. Ob das jeweilige Gericht sich den von dir zitierten Urteilen anschließt, wird davon abhängen, ob es die Rechtsansicht teilt. Es kann auch passieren, dass ein Gericht zwar grundsätzlich die Ansicht der zitierten Urteile teilt, aber feststellt, dass die Umstände im jeweils zu entscheidenden Fall doch etwas anders liegen und daher anders zu entscheiden ist.
Eine Bindungswirkug gibt es so gesehen nicht.
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