Ein Anwalt stellt für seinen Mandanten eine unberechtigte und bereits bezahlte Frderung. Der Beklagte anwortet mit den Zahlungsdaten die man braucht um das Problem (Zahlungsliste und einen ungefähren Zeitraum an dem bezahlt wurde) zu lösen, per Fax. Leider versendet er das Schreiben ohne Unterschrift.
Nun macht der Anwalt eine dicke Welle und verlangt unterschriebene rechtsverbindliche Schreiben. Er braucht eine halbe Seite um sich auszulassen. Dann verlangt er Belege - bei Überweisungen auf das Konto dessen Mandanten. Für diese Schreiben brauchte er einen 6Wochen ....setzt aber selber eine sehr kurze Frist.
Er meint wenn ich keine rechtlich verbindlichen Beantwortung sende klagt er.....
Ich würde sagen: LMAA
Nun will ich ihm keine Belege senden. Aber einer Liste mit seinen Rechnungsdaten und dem Tag der Überweisung aus sein Konto Dazu eine Gegenforderung die wir nicht wirklich eintreiben will. Die haben gepfuscht und einen Sachschaden angerichtet. Haben wir längst repariert und ist erledigt
Und ich würde gerne wieder nicht unterschreiben.
Was sind die Folgen? Muss man eine rechtlich verbindlichen Antwort senden.
Danke
Unterschrift auf Stellungnahme erforderlich ?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?

Zum Streiten gehören immer zwei.Zitat:Und ich würde gerne wieder nicht unterschreiben.

Vermutlich nicht. Aber dann riskiert man, dass der Anwalt Klage erhebt. In verschiedenen Fällen besteht dann für den Beklagten ein Anwaltszwang. Damit entstehen für den Beklagten schon durch die Klageerhebung Kosten. Außerdem entsteht ein Zeitverlust.Zitat:Muss man eine rechtlich verbindlichen Antwort senden.
Dann ist die Sache ja klar.Zitat:Er meint wenn ich keine rechtlich verbindlichen Beantwortung sende klagt er.....
Ich würde sagen: LMAA
Normalerweise kann man unberechtigte Klagen ignorieren und diesen gelassen entgegensehen. Aber hier ist mir nicht ganz klar, was überhaupt passiert ist. Vielleicht wäre es doch ratsam, den Anwalt zufrieden zu stellen. Ich denke etwa daran, dass mehrere Zahlungen getätigt wurden diese teilweise ohne Zweckbestimmung sind oder ähnliches.
Von dem Anwalt sollte man sich nicht ärgern lassen und alles mit einer inneren Ruhe ertragen.
Vorgerichtlich muss man gar nichts. Wenn man in dieser Sache sicher ist dass die geforderten Zahlungen erfolgt und gerichtsfest nachweisbar sind, dann muss man gar keine Antwort senden.ZitatMuss man eine rechtlich verbindlichen Antwort senden. :
Sollte man ihn klagen lassen.Wenn man sicher ist und gerichtsfest nachweisen kann, dass die Forderung vollständig beglichen ist.ZitatEr meint wenn ich keine rechtlich verbindlichen Beantwortung sende klagt er..... :
Würde gar nicht reagieren.ZitatDazu eine Gegenforderung die wir nicht wirklich eintreiben will. :
Kann man machen zur Provokation. Weniger Arbeitsaufwand wäre gar kein Schreiben zu verfassen.ZitatUnd ich würde gerne wieder nicht unterschreiben. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas sind die Folgen? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Vermutlich wird der Anwalt dann aber klagen.
ZitatMuss man eine rechtlich verbindlichen Antwort senden. :
Nein, das ist alles freiwillig.
Was man muss, ist dann mit den negativen Folgen der Entscheidung zu leben.
PS: Wenn das Gericht dann später Nachweise anfordern sollte, wäre es gut wenn man diese absolut exakt befolgen würde.
Zitat:Aber dann riskiert man, dass der Anwalt Klage erhebt. In verschiedenen Fällen besteht dann für den Beklagten ein Anwaltszwang.
Ist natürlich nur richtig wenn man zum Landgericht müsste. Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang ??
Klar muss man bei einer Klage die Belege vorlegen und in einer Klageerwiderung auch Unterschreiben.
Aber vorgerichtlich ist ein Anwalt, nicht alle aber einige, nur ein bessere Schreiber.
Die Zahlungen wurden geleistet. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man eben in Gottes Hand.
Daher will ich zumindest eine exakte Liste und Zahlungsdaten senden. Müsste man in den eigenen Kontoauszügen dann finden können. Mir ist schon unklar warum die zweimal kassieren wollen. Evtl ist der Kläger nur zu doof zum suchen.
Wenn die Gegenpartei klagen will würden die Unterschrift oder Belege kaum was daran ändern.
Ich war und das war wohl die Absicht dahinter etwas verunsichert. In einem einseitigen Schreiben meckert er die halbe Seite an den Unterschriften rum. Das Zeug von Qualität.
Danke
ZitatIn einem einseitigen Schreiben meckert er die halbe Seite an den Unterschriften rum. :
Ja was soll er denn sonst machen der Arme?
Klar, das geht in einem Satz, mit ein paar Worten.
Aber solange es immer noch dumme Mandanten gibt die fürs Geld was sehen wollen, weil sie Qualität und Quantität nicht auseinanderhalten können, muss er den leeren Platz halt füllen...
Zitat:Aber solange es immer noch dumme Mandanten gibt die fürs Geld was sehen wollen, weil sie Qualität und Quantität nicht auseinanderhalten können, muss er den leeren Platz halt füllen..

Er bekommt noch eine Antwort ohne Unterschrift und nach Ablauf seiner Frist. Ich hoffe er ist nicht so gierig und jagt den Mandanten in einem Prozess. Kostet nur meine Lebenszeit und die wird mir immer heiliger
Die Zeit nähme ich mir gerne: In einen Prozess reinzugehen, wo ich annehmen darf (unter Berücksichtigung von "Auf hoher See und ...") dass ich gewinne.ZitatKostet nur meine Lebenszeit und die wird mir immer heiliger :
Am besten auf der eigenen Seite ohne Anwalt und die Gegenseite mit Anwalt.
Leider ist der bisherige Streitwert noch zu hoch.... aber mal sehen wieviel er noch finden und was beim dann über bleibt. Bislang meint er eine Vorauszahlung nicht verrechnen zu müssen. Würde er das, plus meiner Nachforderung muss er noch was bringen. Landen wir beim Amtsgericht würde mir das Freude machen...... dann komme ich ohne Anwalt. Kann mich ja vergleichen und verzichte auf meine halbe Nachforderung, das erhöht die Gebühren ......
Ich nenne solche Anwaltscheiben: Buhhhh Schreiben. Er ruft in den Wald und hofft ein anderer Affe fällt vom Baum
Komisch das beim potenziellen Kläger das Finanzamt noch nicht auf der Matte stand.
Die sind recht empfindlich was mangelhafte Buchführung angeht....
ZitatKomisch das beim potenziellen Kläger das Finanzamt noch nicht auf der Matte stand. :
Die sind recht empfindlich was mangelhafte Buchführung angeht....
Man kann auch unberechtigte Forderungen steuerlich korrekt verbuchen...
ZitatBislang meint er eine Vorauszahlung nicht verrechnen zu müssen. :
Kann es sein, dass die Vorauszahlung bei der Rechnungslegung schon abgesetzt wurde?
Schau Dir die Rechnungen diesbezüglich besser nochmal an. Nicht das es am Ende ein teures Erwachen gibt.
Ich bin sicher. Danke
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten