Unvorhersehbare Folgen eines Mahnbescheides

9. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
lustikuss
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 14x hilfreich)
Unvorhersehbare Folgen eines Mahnbescheides

Vielleicht kann mir irgend jemand einen Rat geben, ob und was in dieser verfahrenen Sache noch zu machen ist:

Es wird ein Mahn- und anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Gegen den Vollstreckungsbescheid wird Einspruch eingelegt und gleichzeitig erhalte ich ein Schreiben von dem Sohn des Schuldners, in dem mir dieser mitteilt, dass sein Vater, also der Schuldner, bereits vor 2 Jahren verstorben sei. Für mich war die Sache damit erledigt, da nach meiner Rechtskenntnis eine Zustellung an den (bereits verstorbenen) Schuldner unwirksam ist.

Einige Zeit später erhalte ich von dem Wohnsitzgericht des verstorbenen Schuldners ein Schreiben, in dem ich darauf hingewiesen werde, dass ein Vollstreckungsbescheid mit rechtzeitigem Einspruch vorläge und ich 2 Wochen Zeit hätte, meinen Einspruch zu begründen. Widrigenfalls wäre im Termin der Vollstreckungsbescheid aufzuheben und ich hätte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Da am Ende des Schreibens vermerkt ist "Hinweis: Der Beklagte ist verstorben" gehe ich als Laie davon aus, dass das wohl alles sein Richtigkeit hat und begründe die Klage, um nicht die Kosten des Verfahrens tragen zu müssen.

Kurze Zeit später teilt mir das Gericht dann mit, dass der Beklagte ja schließlich verstorben sei und ich die Klage auf die Erben des Beklagten umzustellen habe, weil die Klage ansonsten abgewiesen werden müßte und ich die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte. Um nicht mit den Kosten des Verfahrens belastet zu werden, stelle ich die Klage also auf den einzigen Sohn und Erben des Beklagten um.

Einige Wochen später erhalte ich ein Urteil, in dem die Klage abgewiesen und mir die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Begründung: Der Antragsgegner sei bereits verstorben, so dass Mahn- und Vollstreckungsbescheid bereits aus diesem Grund unwirksam seien und die Aufhebung dazu diene, den durch den bestehenden Vollstreckungsbescheid geschaffenen Rechtsschein zu beseitigen. Eine Abweisung der Klage hätte erfolgen müssen, da ich nicht nachgewiesen hätte, dass der Sohn tatsächlich der Rechtsnachfolger des Vaters sei.

Meine Fragen:

War es zulässig, dass ein Verfahren durchgeführt wurde, obwohl der Schuldner bereits verstorben war?

Ist es zulässig, dass ich (aufgrund der Kostenandrohung) quasi gezwungen werde, ein Verfahren durchzuführen, dass ich überhaupt nicht will, wenn irgend ein X-beliebiger den Vollstreckungsbescheid "findet" und dagegen Widerspruch einlegt? Kann ich wirklich dazu gezwungen werden, Klage zu erheben, ohne dass ich das wünsche?

Was ist mit dem Vertrauensschutz und dem Recht auf eine faire Verhandlung. Das Gericht hat den Sohn ja offenbar als legimitiert angesehen, Widerspruch einzulegen, so dass ich davon ausgehen mußte, dass es den Sohn als Rechtsnachfolger des Vaters ansieht, und dann meine Klage mit der Begründung abgewiesen, dass ich nicht den Nachweis erbracht hätte, dass der Sohn der Rechtsnachfolger des Vaters sei. Das ist doch völlig widersprüchlich. Und das Gericht hat dabei bei mir den Eindruck erweckt, dass die Legimitation geklärt sei.

Mir sind nun ja die Kosten auferlegt worden. Ist dafür irgend jemand haftbar? Zum Beispiel der Sohn, der Widerspruch eingelegt hat (obwohl er überhaupt nicht Empfänger des Bescheides war) und dadurch eventuell das Mahngericht getäuscht hat? Oder das Mahngericht selber, dass den Widerspruch an das Wohnsitzgericht weitergegeben hat, obwohl Mahn- und Vollstreckungsbescheid unwirksam waren und deshalb eigentlich eine Weiterleitung an das Gericht nicht hätte stattfinden dürfen? Oder bleibe ich selber auf den Kosten sitzen?

Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist nach dieser neuen Erfahrung ziemlich erschüttert.

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus

Volker

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1 Antwort
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#1
 Von 
lustikuss
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 14x hilfreich)

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Dann ist so ein Verfahren allgemein üblich?

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