Urlaub während laufendem Verfahren, möglich?

9. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
tamery4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub während laufendem Verfahren, möglich?

Hallo,

wie ist das denn, wenn man (als Kläger) gerade einen zivil prozess am laufen hat im schriftlichen vor-Verfahren und nun aber in den Urlaub fahren möchte (sehr weit weg) für 3 Wochen? Kann man dem Gericht dies ggf. Vorher mitteilen und auf Grund deshalb um entsprechendes Verständnis bitten, falls eine weitere Antwort deshalb sich etwas verzögern wird?

Danke und viele Grüße

-- Editiert von Moderator am 10.05.2018 17:22

-- Thema wurde verschoben am 10.05.2018 17:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tamery4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, kann irgendjemand helfen? :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von tamery4):
Kann man dem Gericht dies ggf. Vorher mitteilen und auf Grund deshalb um entsprechendes Verständnis bitten, falls eine weitere Antwort deshalb sich etwas verzögern wird?

Kann man.

Man sollte nur darauf achten, das durch die Verzögerung keine Frist versäumt wird (die sind mit 14 Tagen mitunter recht kurz), sonst kann man den Prozess alleine deswegen verlieren.

Es wäre also empfehlenswert jemanden mit der Sichtung und eventuellen Nachsendung der Post zu beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14006x hilfreich)

Und das Gericht schon jetzt informieren, so dass keine zu engen Fristen gesetzt werden.

wirdwerden

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