Gericht hat Teil-Urteil erlassen. Vor Schlußurteil hat es
doch gemerkt, dass der vorangegangene Teilurteil fehlerhaft war.
Hat es die Möglichkeit den Teilurteil zu berichtigen bzw
aufzuheben, oder muß der Teilurteil Bestand bleiben ?
Urteil Berichtigung
21. Oktober 2008
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Frage vom 21. Oktober 2008 | 10:17
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2011x hilfreich)
Urteil Berichtigung
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2008 | 11:20
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 992x hilfreich)
Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.vgl. $ 319 ZPO
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