Urteil Landgericht

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Movano 64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil Landgericht

Vielleiht kann mir einer weiter helfen.Man hatte mich vor kurzen mit dem LKW den Abstand gemessen.Erstes Aktion 3 Punkte und 100.00 €.Ging vorm Amtsgericht und wurde zu 50.00 € verurteilt.Ich legte Rechtsbeschwerde ein und der Antrag wurde verworfen.Nun habe ich wieder eine Woche Zeit wegen einer Rechtsbeschwerde und weiß nicht wie der Verfahrensweg jetzt weiter wäre. Ich möchte weiter hinzufügen, dass ich 2004 Opfer eines Raubüberfalls war. SAchschaden 500.000 € und ich bekam drei Bypässe.Da die eigentlichen Verantwortlichen ein Konzern war , hatte die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse den Überfall aufzuklären.Man verweigerte mir jede Hilfe weil ich selbständig war und eigentlich wollte ich nie wieder auf den LKW aber ich wurde gezwungen um zu existieren.Ich hatte auch dem Gericht mitgeteilt,dass ich garnicht mehr in der Lage den Beruf auszuüben und eigentlich eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bin. Aufgrund meiner Behinderung kann ich nicht mehr so fahren kann wie ein gesunder und mache Fehler mache. Aber keine Reaktion darauf.So war auch meine Begründung in der Rechtsbeschwerde.

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Da die eigentlichen Verantwortlichen ein Konzern war , hatte die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse den Überfall aufzuklären...

Das ist nachvollziehbar, entschuldigt aber auch alle weiteren Verfehlungen.
Man muss dann später weder Bußgelder für irgendwelche OWi zahlen, noch Sicherheitsabstände einhalten.

...Ich hatte auch dem Gericht mitgeteilt,dass ich garnicht mehr in der Lage den Beruf auszuüben und eigentlich eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bin. Aufgrund meiner Behinderung kann ich nicht mehr so fahren kann wie ein gesunder und mache Fehler mache...

Dann wollen wir mal hoffen, dass dieses Schreiben an die Führerscheinstelle weiter geleitet wird, damit die Zwangssituation:

...wollte ich nie wieder auf den LKW aber ich wurde gezwungen um zu existieren...

Irgendwann einmal endet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

quote:
Ich hatte auch dem Gericht mitgeteilt,dass ich garnicht mehr in der Lage den Beruf auszuüben und eigentlich eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bin. Aufgrund meiner Behinderung kann ich nicht mehr so fahren kann wie ein gesunder und mache Fehler mache.
Seien sie froh, dass auf diese Argumentation keine Reaktion erfolgt ist, denn die einzig richtige Reaktion darauf währe eine Meldung an die Führerscheinstelle mit der Bitte ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen prüfen zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.960 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen