Hallo ihr lieben,
es geht um meine Freundin , die am 18.01.10 zu 5 Monaten Haft OHNE Bewährung verurteilt wurde. ( Allerdings hatte sie noch nie Bewährung, nur Geldstrafen! )
Nun hat die RÄ fristgemäß Berufung eingelegt noch am gleichen Tag , an dem die Verhandlung war.
Nun meine Frage:
Ist das Urteil jetzt trotzdem rechtskräftig ?
Kann dieses Urteil solange die Berufung noch nicht ist ,vollstreckt werden also muss sie in Haft ?
Oder zieht sich das jetzt bis zur Berufung ?
Wäre über Antworten sehr dankbar !!!
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Urteil vollstreckbar ?
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Ist das Urteil jetzt trotzdem rechtskräftig ?
Nein, es ist ja rechtzeitig ein Rechtsmittel eingelegt worden.
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Kann dieses Urteil solange die Berufung noch nicht ist ,vollstreckt werden also muss sie in Haft ?
Nein, erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann es vollstreckt werden. Davor kann aber u.U. Untersuchungshaft angeordnet werden.
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Oder zieht sich das jetzt bis zur Berufung ?
So ist es. Wenn die aber verworfen wird, dann zieht sich die Schlinge zu...
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quote:
Davor kann aber u.U. Untersuchungshaft angeordnet werden.
Auch in Betrugsfällen ?
Sie hat ca. 12mal Betrug begangen, 2 wurden verhandelt an dem besagten Tag, die restlichen stehen noch aus .
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So ist es. Wenn die aber verworfen wird, dann zieht sich die Schlinge zu...
Das befürchte ich auch, sie hat ja vor und auch ihre RÄ wenn die Berufung abgelehnt wird sozusagen in Revision zu gehen, ob das allerdings die Schlinge dennoch dann erweitern kann ist fraglich oder ????
Aber danke schön schon mal für deine Antwort !!!
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quote:
sozusagen in Revision zu gehen
Wenn das denn möglich ist. Es stehen keinesfalls immer 3 Instanzen zur Verfügung.
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--- editiert vom Admin
Danke schön für die Antworten !
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>Sie hat ca. 12mal Betrug begangen, 2 wurden verhandelt an dem besagten Tag, die restlichen stehen noch aus .
Hallo,
das heisst dass noch 10 Fälle zu verhandeln sind??
Sollte die Berufung Erfolg haben und eine Bewährung wird ausgesprochen, es werden noch einige Fälle danach verhandelt.....
Ich denke an einer Gefängnisstrafe kommt die Gute nicht vorbei und bei noch weiteren 10 Verhandlungen werden sicherlich mehr als 5 Monate rausspringen.
12 mal Betrug ist kein Kleindelikt mehr....
mfg
Peter Jost
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Hallöchen ihr lieben,
heute kam das Urteil meiner Freundin per Post an.
Ich dachte wenn man in Berufung ist kriegt man kein Urteil oder ist das üblich so ?
Jetzt steht da drin das sie auch noch an den einen geschädigten den Betrag den sie von ihm bekommen hat zurück zahlen muss, dieses wurde aber nicht in dem Urteil am VErhandlungstag angesprochen, ist das auch normal das man es im nachhinein hinzufügt ?
Unter anderem steht da auch drin :
"Das Urteil ist gegen SIcherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar" .
Was bedeutet dieses genau jetzt ?
Und ist das Urteil denn rechtskräftig ( Beschluss / Im Namen des Volkes ) auch wenn Berufung eingelegt wurde direkt am Verhandlungstag ????
Kriegt man jetzt schon die nette Einladung für die neue Unterkunft in Haft ????
Oder zieht sich das jetzt alles bis das LG mit der Berufung um die Ecke kommt ????
Danke euch schon mal für eure Antworten !
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--- editiert vom Admin
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