Urteil vom AG falsch, Berufung zweifelhaft

6. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
mynonna
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Urteil vom AG falsch, Berufung zweifelhaft

Guten Tag,

möchte auf diesem Wege einfach mal ein paar unabhängige Meinungen hören.

Ich bin von einem Amtsgericht in einer Zivilsache zu unrecht (das sagen bestimmt die meisten :D ) verurteilt worden. Ich soll nun gut 1.500€ an den Kläger zahlen, die ich allerdings nicht habe.
Das Urteil ist aufgrund von "hätte, sollte, könnte" gefällt worden.

Mein Anwalt rät mir zur Berufung. Ich bin allerdings nicht sicher, ob diese Sinn macht. Ich habe die Befürchtung, dass der nächste Richter ähnlich entscheidet. Da keine Rechtsschutz vorhanden ist, würde eine Berufung nurnoch die Kosten in die Höhe treiben.

Bedankte mich schonmal für alle Tipps.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat:
Bedankte mich schonmal für alle Tipps.


Was willst du denn für Tipps haben, wenn man nichts über deinen Fall weiss.
Ich habe keine Ahnung um was es geht und warum du verurteilt worden bist.
Wie soll man dir da etwas raten?


-- Editiert Scappler am 06.03.2014 16:21

-- Editiert Scappler am 06.03.2014 16:21

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mynonna
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Details sind in diesem Fall eher unwichtig.

Der Richter hat nach "muss auf jeden Fall so gewesen sein" entschieden.

Als unabhängige Person würde ich dem Richter auch komplett zustimmen, nur weiß ich, dass die Kriterien für die Verurteilung nicht zutreffen - kann dies aber nicht beweisen.

Möchte nicht noch mehr Geld in diese Verhandlung stecken um zu hören, dass mir der nächste Richter auch nicht glaubt. Mag mich allerdings auch nur ungern damit abfinden.

-- Editiert mynonna am 06.03.2014 16:46

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 757x hilfreich)

quote:
Als unabhängige Person würde ich dem Richter auch komplett zustimmen
[...]
[Bin im Recht,] kann dies aber nicht beweisen


Dann sind die Chancen wohl objektiv nahe Null. Dann macht eine Berufung keinen Sinn.

quote:
Mag mich allerdings auch nur ungern damit abfinden.


Es wird dir nichs anderes übrig bleiben.

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1x Hilfreiche Antwort

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