Moin.
Person A hat für ein Verfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Urteil in dem Verfahren wurde am 01.03.2018 gefällt. Es erfolgte keine Berufung gegen das Urteil.
Dezember 2021 wurde wieder zur Auskunft aufgefordert, die Frist allerdings verschlafen. Im Januar kam die Erinnerung und Unterlagen wurden eingereicht.
Im Februar wurde dann eine Berechnung mit einer berechneten Rate zugesendet mit 2 Wochen Zeit zur Stellungnahme (noch keine Ratenfestsetzung durch den Richter).
Es wurde eine Stellungnahme abgegeben, weil einiges nicht berücksichtigt wurde.
Jetzt kam eine neue Berechnung, die alle gewünschten Ausgaben berücksichtigte mit einer niedrigeren Rate.
Erneut 2 Wochen Zeit zur Stellungnahme, bevor die Rate dann vom Gericht festgesetzt werden würde.
Fragen:
Da ja am 28.02.2022 das Verfahren seit 4 Jahren beendet ist, wäre doch eine Ratenfestsetzung jetzt nicht mehr möglich, oder?
Hemmt das Auskunftsverlangen die Ablauffrist von 4 Jahren?
Gilt das Verfahren mit dem Urteil als beendet (28.02.2022) oder nach Ablauf der Berufungsfrist? Es kann leider nicht mehr nachvollzogen werden, wann das Urteil zugestellt wurde (Beginn Berufungsfrist?).
Besten Dank!!
VKH: 4 Jahre nach Urteil Ratenfestsetzung noch möglich? Frist-Hemnisse?
20. März 2022
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Frage vom 20. März 2022 | 10:57
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 3x hilfreich)
VKH: 4 Jahre nach Urteil Ratenfestsetzung noch möglich? Frist-Hemnisse?
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#1
Antwort vom 20. März 2022 | 11:25
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Das Verfahren ist mit Rechtskraft des Urteils beendet. Ab da an laufen die 4 Jahre. Nicht ab Erlass.
Die 4-Jahresfrist wird durch Aufforderungen oder Berechnungen des Gerichts nicht gehemmt.
#2
Antwort vom 20. März 2022 | 11:42
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 3x hilfreich)
Okay, aber ab wann ist das Urteil rechtskräftig.
Mit Verkündung oder nach Ablauf der Berufungsfrist?
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#3
Antwort vom 20. März 2022 | 12:15
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist.
Und jetzt?
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