Verdachtskündigung (Fristlose Kündigung)

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2023 12:13:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdachtskündigung (Fristlose Kündigung)

Hallo zusammen,
folgender Fall,
Ende Mai hat ein Arbeitskollege mich an oberster Stelle schriftlich "angezeigt" das ich 2021(Frühjahr Sommer) einen gefälschten impfpass besorgt hätte und diesen benutzt hätte.
Da die 3 g Verordnung erst im November in Kraft getreten ist und ich auch dort meine impfungen vorgelegt habe,um meine Arbeitsstelle zu betreten.
Halbes Jahr später (keine 3 g Verordnung mehr) hat dieser Kollege mich an oberste Stelle eben angezeigt.
Ich wurde 3 Mal angehört und erst Anfang August kam die fristlose Kündigung.
Gütetermin war schon, der Arbeitgeber hat klar gemacht ,dass es keine Abfindung geben wird.
In zwei Wochen ist der Kammertermin.
Der Vorsitzende der Kammer ,hat in einem Beschluss aufgegeben:



Es wird angeordnet: zur Vorbereitung der Verhandlung wird der Beklagtenseite aufgegeben, auf die Klage weiter substantiiert und ggfls. unter Beweisantritt vorzutragen, insbesondere zu der bisher nur unsubstantiiert vorgetragenen Anhörung des Personalrates bis zum 28.10.2022. zur Vorbereitung der Verhandlung wird der Klägerseite aufgegeben, abschließend bis zum 18.11.2022 zu erwidern. Die Beklagte erhält abschließende Gelegenheit zur Erwiderung bis zum 09.12.2022. Die Parteien werden gebeten, ihre Schriftsätze der jeweiligen Gegenseite zusätzlich unmittelbar zuzuleiten. Hinweis auf §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 61 a Abs. 5 ArbGG Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf der gesetzten Frist vorgebracht werden, können nur zugelassen werden, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

Mein Arbeitgeber hat daraufhin nur die Personalratsanhörung schirftlich ans Gericht gesandt.
Ich habe daraufhin wieder eine Stellungnahme abgegeben.

Wie sieht es nun aus ? Der Arbeitgeber äußert sich weiterhin nicht schriftlich und hat auch die fristen außer acht gelassen.

Hat das Nachteile für den Arbeitgeber?

Danke für die Antworten

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5580 Beiträge, 1262x hilfreich)

Zitat (von Inso2233):
Hat das Nachteile für den Arbeitgeber?


unter Umständen ja

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.01.2023 12:13:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Unter Umständen? Bedeutet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 995x hilfreich)

Stimmt das mit dem Impfpass denn?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.01.2023 12:13:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein,ich habe keinen gefälschten impfpass vorgelegt.
Der Vorwurf ist ja vor der 3 g Regelung.
Ich "sollte"Mal einen gefälschten impfpass im Besitz gehabt haben.
Der Arbeitgeber hätte ja meinen echten anzweifeln müssen als die 3 g Regelung noch war.

Also ich hätte angeblich mal einen gefälschten impfpass, den ich nicht vorgelegt habe.


-- Editiert von User am 14. Januar 2023 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4823 Beiträge, 796x hilfreich)

Zitat (von Inso2233):
Der Arbeitgeber äußert sich weiterhin nicht schriftlich und hat auch die fristen außer acht gelassen.
Der AG ist nicht verpflichtet, sich nochmals zu äußern.
Zitat (von Inso2233):
Die Beklagte erhält abschließende Gelegenheit zur Erwiderung bis zum 09.12.2022.
Und anscheinend meint der AG, ausreichende Angriffsmittel mitgeteilt zu haben.

Zitat (von Inso2233):
Hat das Nachteile für den Arbeitgeber?
Dazu müsste man Hellseher sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111017 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von Inso2233):
Unter Umständen? Bedeutet?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.063 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.