Verfahren an die Zivilkammer abgegeben

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go615067-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Verfahren an die Zivilkammer abgegeben

Guten Tag,

ich hoffe ich bin hier richtig und mich kann jemand erschlauen.

Im Mail 2022 erhielt ich einen Mahnbescheid, welchem ich fristgerecht Widersprochen habe.
Seit dem war ruhe..., bis zum heutigen Tag.
Heute - fast 1 Jahr später - kam ein Schreiben vom Amtsgericht (mit Datum vom 13.03.2023) in dem steht:

Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.
Wurde an die Zivilkammer abgegeben.

Soweit der Antrag in der Anspruchsbegründung hinter dem Mahnantrag zurückbleibt, gilt die Klage als zurückgenommen.

--

Mir stellt sich da die ein oder andere Frage, da ich gelesen habe - das nach Widerspruch, das ganze nach 6 Monaten verjährt:
Wieso kommt auf einmal solch ein Schreiben nach der Verjährung und was genau hat das zu bedeuten?
Welchen Wert hat der Satz mit der Anspruchsbegründung oder steht das da wie so oft nur obligatorisch?

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat (von go615067-11):
Wieso kommt auf einmal solch ein Schreiben nach der Verjährung und was genau hat das zu bedeuten?

Zum einen tritt Verjährung nicht zwangsläufig 6 Monat nach dem Mahnbescheid ein - die Verjährung wird nur für 6 Monate angehalten. Zum anderen wird Verjährung nicht von Amts wegen / automatisch geprüft. Wenn Sie meinen, dass Verjährung vorliegt, müssen Sie sich aktiv auf Verjährung berufen.

Zitat:
Welchen Wert hat der Satz mit der Anspruchsbegründung oder steht das da wie so oft nur obligatorisch?

Das ist ein Standardsatz. Es könnte ja sein, dass der Kläger in der jetzt kommenden Klage plötzlich einen geringeren Betrag fordert als im Mahnbescheid. Da stell sich dann die Frage, wer dann die Kosten für den Mahnbescheid und eventuelle vorgerichtliche Anwaltskosten trägt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Ich glaube, der Fragesteller verwechselt da was, die Forderung muss ja nicht zwingend verjährt sein, nur weil der MB vor über 6 Monaten zugestellt wurde.

Zitat (von go615067-11):
Wieso kommt auf einmal solch ein Schreiben nach der Verjährung und was genau hat das zu bedeuten?


Das bedeutet, dass die Klage an das zuständige Gericht weitergegeben wurde und man diese somit auch in nächster Zeit erhalten wird.

-- Editiert von User am 16. März 2023 18:07

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von go615067-11):
da ich gelesen habe - das nach Widerspruch, das ganze nach 6 Monaten verjährt

Da hat man falsches gelesen - es gibt schlicht keine Verjährung nach 6 Monaten Widerspruch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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