Verfahren in die Länge ziehen zur Verjährung?

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 6x hilfreich)
Verfahren in die Länge ziehen zur Verjährung?

Hallo zusammen,

angenommen X macht gegenüber Y Ansprüche aus § 528 Abs. 1 BGB geltend. Seit der Schenkung sind 8 Jahre vergangen.

Kann Y das Verfahren durch Einsprüche etc. solange in die Länge ziehen, bis 10 Jahre erreicht sind und somit kein Anspruch mehr gem. §529 Abs. 1 BGB gegeben ist?

Oder wird auf das Datum der ersten geltendmachung zurückgerechnet?

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1 Antwort
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Zitat (von fb320019-31):
Kann Y das Verfahren durch Einsprüche etc. solange in die Länge ziehen, bis 10 Jahre erreicht sind und somit kein Anspruch mehr gem. §529 Abs. 1 BGB gegeben ist?


Natürlich nicht. Wäre ja auch noch schöner. Wenn Klage (oder anderes, siehe Link unten) vor Verjährungseintritt erhoben wurde, bleibt die Verjährung regelmäßig gehemmt. Weiteres siehe https://dejure.org/gesetze/BGB/204.html.

-- Editiert von User am 25. September 2024 16:43

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