Hallo und guten Morgen,
ich habe am hiesigem Amtsgericht eine Klage eingereicht vor knapp 4 Jahren, vor ca 6 Monaten kam einmal ein Brief vom Amtsgericht was eine PKH betraf, seither wieder Funkstille. Das Verfahren wird vorraussichtlich nicht so ganz einfach werden, weshalb ich vermute, das es gern immer wieder hinausgezögert bzw. nicht beachtet wird. Für mich geht es dabei allerdings um eine stattliche Summe Bares!
Was kann ich nun alles tun, um das Verfahren zu Beschleunigen? Mein Anwalt traut sich offensichtlich nicht zu meckern, da er ja oftmals dort auftritt.
Was ist mit Beschwerden beim Lamdgericht ect.?
Besten Dank schon mal und einen entspannten restlichen Tag noch,
Deven
Verfahrensdauer fast 4 Jahre??
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Ist denn in den ganzen 4 Jahren nichts passiert außer mal der Brief vom Amtsgericht wegen der PKH? Wer hat überhaupt PKH beantragt? Nach dem Einreichen einer Klage bekommt man vom Amtsgericht eigentlich stets die Nachricht in der steht, dass die Klage dem Beklagten zugestellt wurde und er innerhalb von 2 Wochen anzeigen muss, ob er sich gegen die Klage verteidigen will, und ihm eine weitere Frist von x Wochen für die Klageerwiderung gesetzt wird. Ist wenigstens das erfolgt? Ging eine Verteidigungsanzeige bzw. die Klageerwiderung ein?
Irgendwas kann an der Geschichte nicht stimmen......
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Guten Morgen,
also diese sachen wie Klage Zustellung und erwiederung der Gegner hat natürlich stattgefunden ebenso wie eine Erwiederung der gegenseite. Aber das war es dann auch schon.
Frage war, was ich nun bei diesem Amtsgericht oder aber bei einem höher gestelltem Gericht machen kann!
PKH hatte ich damals gestellt und wurde vor ca 6 oder 8 Monaten Bewilligt. Spielt aber keine große Rolle....
Schönen Tag euch und danke schon mal :-)
Der Anwalt will nicht meckern, weil er oft da auftritt? Das dürfte allen Anwalten so gehen, dass sie in ihrem Gerichtsbezirk oft auftreten. Wenn er das so gesagt hat, hat er vermutlich eher keine Lust tätig zu werden. Sprechen Sie ihn doch mal darauf an, es wäre ja äußerst traurig, wenn sich davon in ganz D die RAe abhalten lassen würden, ihrem Geschäft nachzugehen. Wirklich, so ein Blödsinn.
Also das letzte was passiert ist, war die Bewilligung der PKH. Wenn man einen ganz förmlichen Richter hat und der RA hat die PKH nur auf Grundlage eines Klageentwurfes beantragt, der im Übrigen auch nicht unterschrieben war, dann liegt vielleicht daran, dass eine den Voraussetzungen des § 253 ZPO
genügende Klageschrift nicht eingereicht wurde.
Ich verstehe aber auch den RA nicht, dass er mal eine Sachstandsanfrage beim Gericht tätigt. Das hat nichts mit meckern zu tun. Machen wir auch, wenn es sich lange hinzieht.
--- editiert vom Admin
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