Hallo, sehr geehrte Forumsmitglieder,
in einem geerbten Verfahren in Sache Wohngeld wurde ich dazu durch das Gericht verpflichtet, Wohngeld
in Höhe 258,00 € an die Stadt zurück zu zahlen.
Ich muß mich damit anfreunden. Nur, habe ich fristgerecht zum Streitwert des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Denn schon vor Klageeinreichung wurden von den 258,00€ vom nächsten Wohngeld bei meiner verstorbenen Mutti 40,00 € abgezogen. Das ist für mich nachvollziehbar, aber nicht für den bearbeitenden Richter am OVG. Er hat keinen Beschluss zur Streitwertbeschwerde meinerseits verfasst, sondern nur die Mitteilung gemacht, dass bei keiner Rücknahme der Beschwerde diese von ihm
an das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gesandt wird, Ich habe darum nicht gebeten, der Beschluss ist einfach gängig in der gerichtlichen Praxis und kann auch von einem normal sterblichen Bürger eingereicht werden.
Nur, dass ohne Beschluss zum Streitwert vom OVG meine Beschwerde als eingereichte Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht bearbeitet wird, das verstehe ich nicht. Denn das Verfahren wurde ja nicht am OVG vom besagten Richter abgeschlossen.
Was wissen die Forumsmitgleider dazu?
Verfahrensweg im Verwaltungsgerichtsverfahren OVG zum Streitwert
11. Mai 2018
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Frage vom 11. Mai 2018 | 14:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrensweg im Verwaltungsgerichtsverfahren OVG zum Streitwert
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#1
Antwort vom 11. Mai 2018 | 16:29
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Der Beschwerdewert dürfte 200 € nicht übersteigen, womit die Beschwerde dann unzulässig ist. Es sei denn, das Gericht legt sie eben dem höchsten Gericht vor.
wirdwerden
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