Hallo Forum,
gegen neue Gesetze kann man gem. § 93 Abs 3
Bundesverfassungsgerichtsgesetz direkt Verfassungsbeschwerde innerhalb der Jahresfrist einlegen.
Wie sieht das bei sogenannten Artikelgesetzen bzw. Änderungsgesetzen aus. Zählt der § 93 BVerfG auch für diese Änderungsgesetze die bestehende Gesetze ändern, wenn die Änderungsgesetze bestehende Gesetze so abändern dass die Verfassungwidrig werden?
Den ich bin der Meinung das Artikelgesetze bzw. Änderungsgesetze als eigenständige Gesetze zu sehen sind.
Blinky
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-- Editiert am 26.09.2010 23:37
Verfassungsbeschwerde - Zählt der § 93 BVerfG auch für Änderungsgesetze?
26. September 2010
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Frage vom 26. September 2010 | 23:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfassungsbeschwerde - Zählt der § 93 BVerfG auch für Änderungsgesetze?
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#1
Antwort vom 27. September 2010 | 09:50
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
Zählt der § 93 BVerfG auch für diese Änderungsgesetze
Klar.
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