Vergleich initiiert durch Streithelfer und Kläger - Zustimmung des Beklagten erforderlich?

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
r0gu3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich initiiert durch Streithelfer und Kläger - Zustimmung des Beklagten erforderlich?

Hallo Forum,

in einem Zivilverfahren auf Schadenersatz stellt sich in der Berufungsinstanz heraus das den Beklagten B kein Verschulden trifft, sondern die Versicherung des Nebenintervenienten N.
N unterbreitet dem Gericht und Kläger K folglich einen Vorschlag zur gütlichen Einigung.

Ein gerichtlicher Vergleich, wie vom Nebenintervenienten N vorgeschlagen, sollte doch der Zustimmung des B bedürfen, da N als Streithelfer nicht zum eigenständigen Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs mit dem K in der Sache ermächtigt ist? B könnte also den angestrebten Vergleich platzen lassen?

-- Editiert von r0gu3 am 04.04.2019 20:45

-- Editiert von r0gu3 am 04.04.2019 20:47

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Nein.

Der Vergleich läuft ja letztlich darauf hinaus, dass K die Klage zurücknimmt, wenn N Betrag X bezahlt.

Und die Rücknahme der Klage durch K kann B nicht verhindern.

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#2
 Von 
r0gu3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Sach- und Streitstand stellte das Gericht bereits fest das B nicht haftbar ist.
Der Anwalt des B verkündet dem OLG dass bei einer eventuellen Kostenbelastung seines Mandanten,
dieser die Zustimmung zu einer gütlichen Einigung verweigern wird, das Gericht möge zuvor Kostenneutralität
für B bescheiden.

Der Anwalt des B erklärt seinem Mandanten gegenüber, er könne gar in jedem Fall
den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zwischen Streithelfer und Kläger als beteiligte
Partei zum Scheitern bringen, da seine Zustimmung zu einem Vergleich zwingend erforderlich sei.

Der Beklagte B überlegt sich gerade seine Zustimmung zu verweigern um den K
auf seiner Klage (gegen die falsche Person) und den immensen Kosten des bisherigen Instanzenwegs
sitzen zu lassen, anstatt ihm den Königsweg zu ermöglichen.

Es wird dauern, aber gern berichte ich an dieser Stelle wie es ausgegangen ist.

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