Nun mal wieder paar blöde Fragen zu Verjährungsfristen
1.) Was pasiert wenn ich in einem Strafverfahren jemand fristgerecht anzeige und die Polizei solange mit den Ermittlungen braucht ( Spurenfestellung etc.), dass die Verjährungsfrist zwischenzeitlich abgelaufen íst. Wird das gesamte durch die Ermittlungen gehemmt ???
2.) Fall wie oben, jedoch läßt sich der Aufenthaltsort des Tatverdächtigen nicht ermitteln, bzw. ist an der gemeldeten Adresse nicht greifbar??
3.) Fall wie 1, jedoch erscheint Tatverdächtiger nicht zu eine Gerichtsverhandlung, kann dann aufgrund der Indizen ( Fingerabdrücke ) ein Urteil gefällt werden oder führt das dauernde Fernbleiben des TV auch zu einer Verjährung.
4.) Wie verhaltet sich das ganze in einem Zivilverfahren ???
Ich weis fragen über fragen, aber die Truppe kann mir sicherlich auf alles eine Antwort geben.
Viele Grüße
Alexander
Verjährungsfristen
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Hatt sich erledigt. § 78 StgB. Sollte manchmal vorher ein bissle googlen.
Man hatte doch der Polizei
die Ermittlung anvertraut.
Wieso soll verjährt sein
wenn die Ermittlung noch nicht abgeschlossen ist ?
Dann brauchen die Polizei
Straftaten nicht mehr zu ermitteln, damit alle Straftaten von selbst verjähren.
Dann braucht man gar kein StgB
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@ icecycle:
Nur noch einmal zur Kenntnis. Die Verjährung der Tat tritt unabhängig davon ein, ob durch Polizei Ermittlungen durchgeführt wurden oder nicht. Ausnahme ist die Bekanntgabe des Tatvorwurfs an den Beschuldigten, die den Lauf der Verjährungsfrist unterbricht.
Weitere mögliche Unterbrechungshandlungen werden in § 78c StGB
abschließend aufgezählt.
Bei der doppelten Verjährungsfrist ist endgültig Schluss.
Der Geschädigte weis nicht mal ob die Polizei oder Staatanwaltschaft dem Beschuldigten den Tatvorwurf bekannt gibt.
Was hätte der Geschädidgte dagegen tun können ? Er
erwartet vielleicht sogar
ein Adhäsionsverfahren.
Das Adhäsionsverfahren wird nur auf Antrag betrieben.
Als Geschädigter kannst du bei der Staatsanwaltschaft nach dem Sachstand der Angelegenheit fragen.
Wenn nicht ermittelt wird,
verjährt, dann wird der Adhäsionsantrag hinfällig.
Wird die Polizei den
Geschädigte dann auf Zivil-
prozess (erneute Prozess Odysee) verweisen oder geht die Sache ins Leere ?
Der Anspruch ist ggf. auch schon verjährt.
Die Polizei verweist in der Regel niemand auf einen Zivilprozess!
Ansonsten erklär´doch bitte einmal den konkreten Sachverhalt.
Es geht um einen Warenbetrug. Ich hatte den Täter im Januar 2007 angezeigt. In der Vernehmung hatte der Täter die Tat bestritten. Das gesamte wurde aber zwischen mir und dem Täter schriftlich niedergelegt und peer Vorkasse beglichen. Da der Täter aber das gesamte bestreitet, hatte ich der Polizei, den Kaufvertrag zur erkennungsdienstlichen Behandlung im Februar 2007 übergeben. Jetzt haben wir September und immer noch kein Ergebniss der Untersuchung. 7 Monate für eine Untersuchung eines Blattes Papier halte ich schon ein bissle lange. Wegen der Verjährung mache ich mir
derzeit noch keine ernsthafte Gedanken, da ja zumindest durch die Vernehmung des Täters die Verjährung unterbrochen wurde und somit frühestens im Jahr 2012 verjährt. Der Tatzeitpunkt war im Januar 2007. Zivilrechtlich habe ich ja noch bis zum 31.12.2010 Zeit meine Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Ich habe mich mal wegen dem Fall mich mit einem Polizisten unterhalten. Er meinte ich würde irgendwann mal Post bekommen. Anfrage von meiner Person würden aber aus Ermittlungsgründen, nicht beantwortet.
Woher weis Du dass den
Täter vernommen worden war ?
Die Information habe ich von der Polizei bekommen. Da ja der Täter die Tat bestreitet, wurde daraufhin das Original der Polizei übergeben.
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