Verlobung vor Gericht - Verwertung von eingereichten Beweisen

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
Verlobung vor Gericht - Verwertung von eingereichten Beweisen

Angenommen der Zeuge verlobt sich mit der Angeklagten, weil den beiden nun doch klar geworden ist, wie sehr sie sich eigendlich lieben...

Was geschieht mit den eigereichten Beweisstücken (Schriftstücke) des Zeugen? Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nur für seine Aussage, oder auch (rückwirkend) für alle eingereichten Beweise?



-- Editiert von MikeLitoris am 22.11.2018 19:30

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nur für seine Aussage So ist es. Und auch seine mündlichen Aussagen gegenüber Polizeibeamten oder anderen Personen können ins Verfahren eingeführt werden, indem diese Personen dann halt aussagen: "Herr X sagte zu mir...".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen