Versuchter besonders schwerer Diebstahl

26. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mauricce
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchter besonders schwerer Diebstahl

Guten Abend,

Und zwar geht es darum, dass ein Kollege und ich gestern festgenommen wurden, da die Polizei uns erwischt hat. Es ist so das mein Kollege etwas herausfinden wollte auf einer Baustelle und dabei etwas kaputt gemacht hat. Er wollte nichts mitnehmen so sagt er. Meine Wenigkeit stand daneben und ich habe gewartet bis wir wieder gehen. Sind wir dann auch ohne etwas mitzunehmen. Die Polizei hat uns dann gesehen und aus Angst sind wir ein Stück gerant etwa zwanzig Meter und haben dann angehalten uns ergeben. Wir würden auf Revier mit genommen und auch nach einer halben Stunde wieder frei gelassen ohne Aussage oder ähnliches. Meine Frage ist, was kommt jetzt. Wie geht es weiter muss ich noch eine Aussage abgeben oder bekomme ich direkt ein Brief mit der Anzeige und dem Gerichtstermin. Auf dem Revier haben die was von schweren Diebstahl gesagt untereinander.

Vielen Dank schonmal für die Antwort

Und ja, wegglaufen oder eine Straftat begehen ist dumm und sollte man nicht tun.

-- Editiert von Moderator topic am 27.05.2022 13:04

-- Thema wurde verschoben am 27.05.2022 13:04

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Mauricce):
Wie geht es weiter

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Mauricce):
Wie geht es weiter muss ich noch eine Aussage abgeben oder bekomme ich direkt ein Brief mit der Anzeige und dem Gerichtstermin

Kommt darauf an, was konkret man bei der Polizei mitgeteilt hat.

Kann gut sein, das direkt ein Strafbefehl oder die Anklage kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mauricce
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für die schnelle Antwort. Bei der Polizei wurde im System was eingetragen von Versuchter besonders schwerer Diebstahl das habe ich so mitbekommen. Mein Kollege und ich sind übrigens 20 Jahre falls das wichtig ist.

Ansonsten danke für weiter Infos.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Derzeit wird wohl nur bleiben abzuwarten was kommt.

Wenn dann was konkretes vorliegt, kann man weitersehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CLF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Mauricce):
muss ich noch eine Aussage abgeben


Nein, als Beschuldigter muss man - von Angaben zur Person mal abgesehen - grundsätzlich keine Aussage abgeben. Man kann aber, wenn man möchte.

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