Verwaltungsrecht / Kosten

17. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
K 31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltungsrecht / Kosten

Hallo liebe Gemeinde,
ich bin neu hier und bitte eventuelle Fehler zu entschuldigen.

Also folgender Fall.
Ich befand mich sein 2013 in einem Rechtsstreit mit einer Behörde.
Ich möchte auch gleich vorab sagen das es sich bei dem Rechtsstreit
um den Endzug meiner WBKs ( Waffenbesitzkarten ) handelte.
Diese wurde im September 2013 aus politisch motivierten Gründen entzogen.
Dagegen ging ich mit Hilfe eine AW vor.
Im September 2015 war dazu die entsprechende Verhandlung.
Wo ich zu 100 % als Sieger hervor ging.
Der Widerruf wurde per sofort 16.09.15 rückgängig gemacht.
Und ich würde rechtlich so gestellt, wie vor dem Entzug.

So, nun geht es um die Kosten.
Mein AW hat die Behörde noch im September 15 aufgefordert
die mir aus dem Verfahren entstandenen Kosten ( € 3250,- ) zu begleichen.
Darauf erfolgte durch die Behörde ein Schreiben an meinen AW.
Wo wir / ich darlegen sollten warum ich in der Sache überhaupt einen AW gebraucht habe / hätte.
Weiter hat die Behörde bemängelt, das ich mir einen AW 500 km weit weg beauftragt hätte.

Da es sich bei dem Verfahren um keine unkomplizierte Sache handelte,
wurde der Behörde wiederum durch meinen AW mitgeteilt, das es in der BRD keine
Gebietsbegrenzung für AW mehr gibt und drei durch mich angefragte AW am Ort abgelehnt haben,
wegen politisch motivierten Entzug.

Darauf erfolgte am 01.12.15 eine weitere Gerichtsverhandlung wegen der Kosten.
Beschluss = Gericht.
Die Zuziehung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren wird für notwendig erklärt.
Der Unterlegene trägt die Kosten.

So nun kommt es,
Bei einem Anruf bei der Behörde am 08.01.16 durch meinen AW, wenn die Zahlung den nun zu erwarten sei,
brach bei der Behörde ein lautes Gelächter aus.
Die Sache sein nun nicht mehr bei der unteren Waffenbehörde sondern der oberen im Landtag.
Und da müsse erst mal im Haushaltsausschuss darüber beraten werden, wie und aus welchen Topf
mir die € 3250,- erstattet werden.

Meine Erkenntnis daraus. Ich hatte wohl recht mit meiner seit 2010 betriebenen politischen Kritik
an den hiesigen Verhältnissen.

Aber, nach wie vor steht die Frage: wie bekomme ich mein Geld von diesen Schmar...............
Wenn ich verloren hätte und bis heute nicht gezahlt hätte, wäre vermutlich hier bei mir schon der GV aufgeschlagen.

Hat jemand einen Tipp, wie ich zu meinen Recht sprich Geld komme.
Bei Bedarf kann ich auch gern den ganzen Wertegang wie Urteile 1 und 2 zur Verfügung stellen.
Denn ich bin mit meinen Latein am Ende.

Weiter trage ich mich mit dem Gedanken, die Sache öffentlich ( Presse ) zu machen.
Wie Behörden selbst gegen Gerichtsurteile zuwider handeln.

Ich habe auch der Behörde gestern mitgeteilt, das ich das betreffende Bundesland ab jetzt als meinen persönlichen Schuldner ansehe.
Und das sie die in einen anderen Fall ( Grundstückskauf ) durch mich angefallen Gerichtskosten
€ 425, - gerne von den € 3250, abziehen können.

VG
K 31


-- Editier von K 31 am 17.01.2016 18:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für mich ist noch nicht so ganz ersichtlich, ob es ein Urteil oder evtl. einen Kostenfestsetzungsbeschluss gibt, in dem aufgeführt ist, dass die beklagte Behörde Betrag X an Sie als Kläger zahlen muss. Sollte das der Fall sein, dann sollte eigentlich der RA wissen, wie man derartige Urteile/Beschlüsse im Verwaltungsrecht vollstreckt.

Sichtwort § 170 VwGO

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#2
 Von 
K 31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die AW.
Es gibt ein Urteil. Das mir alle anfallenden Kosten zu ersetzen sind.
Der AW hat gegen die Behörde die Vollstreckung beantragt.
Da in den Fall aber auch der Verfassungsschutz die treibende Kraft war / ist,
ist ruhe im Wald.

Das war der Fall.

Reichsbürger" dürfen ihre Waffen behalten - OTZ
www.otz.de/.../Trotz-Leugnung-der-Bundesrepublik-5...
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Sep 17, 2015 - Zwei sogenannte „Reichsbürger" dürfen ihre Waffen behalten. Wie Richter xxxxxx xxxxxx
vom Verwaltungsgericht Gera dem MDR sagte, ...

Hier haben alle kalte Füße.
Da traut sich keiner rann. Außer natürlich unser AW.

Wenigstens hat man die WBKs wieder ausgestellt.
Aber das war es auch schon.
Die 3250 € sind auch nur die angefallenen Gerichts und AW - Kosten.
Mir ist noch weiderer Schaden von um die 2500 - 3000 € entstanden.
Durch Verschleuderung von Waffen weit unter Wert.
Bei einem Entzug müssen die Teile nämlich innerhalb 14 Tagen weg sein.
Entweder einen Berechtigten überlassen ( Verkaufen ) oder unbrauchbar machen.
Dazu ist eine zweite Klage in Arbeit.

Im übrigen war der ganze Entzug inseriert.
In dem allgemeinen entwaffnungs Wahn der Th. Behörden.
Wir waren weder in dieser Sehne aktiv noch sonst was.

Gruß



-- Editiert von K 31 am 18.01.2016 14:56

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#3
 Von 
K 31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier haben alle kalte Füße.
Den Eindruck habe ich aber jetzt auch hier.
Bei so vielen nützlichen Vorschlägen :sad:
wie ich mein Geld von der Behörde durch gewonnenes Verfahren wieder bekomme.
Wo sind die Leute die sich mit allem auskennen.
Heikles Thema, Bürger wird vom System Geschädigt. Und bekommt dennoch vor Gericht Recht.
Nun gut, war ein Versuch.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Hier haben alle kalte Füße.

Nein.
Sie haben einfach keine Lust, irgendwelche Reichsideologien zu unterstützen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
K 31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Reichsideologien, sind nicht verboten.
Steht im Urteil. Diese Rechtsauffassung ist vom GG gedeckt. Steht auch in meinem Urteil.
Solange sich der betreffende ans GG hält.

Das hat aber nichts damit zu tun, das eine Behörde ihren gerichtlich festgelegten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Nun ja, seit gestern läuft die Verbreitung unsres AW ( § 170 VwGO – Vollstreckung gegen die öffentliche Hand )

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