Vollstreckung trotz Berufung?

3. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)
Vollstreckung trotz Berufung?

--- editiert vom Admin

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ja, eine Vollstreckung ist möglich. Das 'vorläufig' bedeutet eigentlich nur, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Trotzdem sehen §§ 708 ff. ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit vor. Wenn der Beklagte verhindern will, dass vollstreckt wird, dann muss er entweder Vollstreckungsschutz beantragen oder, wie bereits in dem Beispielurteil angeführt, eine Sicherheitsleistung erbringen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

§ 705 Satz 2 ZPO hat keinerlei Auswirkung auf die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils.

§ 569 ZPO betrifft die Frist und Form einer sofortigen Beschwerde. Gegen Urteile ist die Beschwerde jedoch nicht zulässig sondern entweder Berufung oder Revision, je nachdem ob es sich um ein erstinstanzliches Urteil oder ein Berufungsurteil handelte. Sollte weder Berufung noch Revison statthaft sein, bliebe bei einem Überraschungsurteil noch die Möglichkeit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Gehemmt wird der Eintritt der Rechtskraft. Anders ausgedrückt, Rechtskraft tritt erst ein, wenn kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann.

Sicherheitsleistung: §§ 108 ff. ZPO .

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.638 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen