Vollstreckungsbescheid - Einspruchsfrist verpennt - Chancen?

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid - Einspruchsfrist verpennt - Chancen?

hey,

der A ist ein schlampiger Mensch. Er wird von einer Firma fälschlicherweise mit einer Rexchnung belegt, obwohl Rechnungsempfänger sein Cousin mit sehr ähnlichem Namen sein sollte. Dies hat er der Firma zwar mitgeteilt, diese hat dies aber nicht zur Kenntnis genommen und das MahnV gegen A bis zum rechträftigen VB durchgezogen. Erst nach Ablauf der Einspruchsfrist fällt dem A auf, dass er ev aktiv werden sollte. Er schreibt das zuständige AG an, welches im mitteilt, dass höchstens eine Wiedereinsetzung i d v Stand in Frage kommt, wenn.......
Der A will nicht lügen müssen - eine Wiedereinsetzung kommt wegen der "vermeintlichen Verwechslung" und der "Schusseligkeit" des A nicht in Betracht.

Frage nun: was kann der A noch tun, um
a) die Rechtskraft des Titels zu verhindern bzw.
b) wenn der Einspruch (als nicht fristgerecht und keine statthafte W.i.d.v.S. möglich) verworfen wird im Rahmen der ZV -
eine § 767 ZPO kommt wegen der Präklusion eher nicht in Betracht
(er wußte ja bereits von Anfang an, dass die Firma ihn nur fälschlicherweise in Anspruch nimmt)

Derjenige, der "zahlen" als Antwort schreiben möchte, kann sich den Ulk sparen:-)

vG ratlos44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Kein Ulk - da läßt sich nix mehr machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Einzige Möglichkeit die mir einfällt wäre eine Klage auf Herausgabe des Titels nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Aber da brauch es schon etwas mehr als 'nur' die Verwechslung im Namen. Da bräuchte man wohl schon eine kollusives Zusammenwirken von Cousin und Gläubiger.

A sollte vielleicht mal etwas nachforschen, warum man darauf kommt, dass er Schuldner sei.

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