Hallo zusammen, ich führe seit längerer Zeit ein Verfahren vor dem AG ohne Anwalt, welches auch für mich ein gutes Ende genommen hätte, sofern die Beklagte den Vergleich bezahlt hätte.
Vor Gericht wurde mir praktisch aufgezwungen, dass es ein 14-tägiges Widerrufsrecht gäbe was die Beklagte natürlich freute.
Nach der Verhandlung sagte der Anwalt der Beklagten noch "Machen Sie sich keine Sorgen Herr XYZ, ich drück das für sie durch und setz mich dafür ein"
Natürlich kam es nicht so. (jaja.. aus Fehlern lernt man ;-))
1 Tag vor Fristablauf hat der Anwalt den Vergleich widerrufen ohne Angabe von Gründen.
Gibt es nun noch irgendwas was ich machen kann?
Soweit ich weiß, ist das Verfahren durch den Vergleich beendet?
LG
Vor AG Vergleich geschlossen, nun von der Beklagten widerrufen
27. September 2019
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Frage vom 27. September 2019 | 10:26
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Vor AG Vergleich geschlossen, nun von der Beklagten widerrufen
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#1
Antwort vom 27. September 2019 | 10:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatSoweit ich weiß, ist das Verfahren durch den Vergleich beendet? :
Korrekt. Nur gab es hier ja keinen Vergleich ...
#2
Antwort vom 27. September 2019 | 13:39
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Der Vergleich ist nunmehr hinfällig und das Verfahren geht weiter.
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#3
Antwort vom 27. September 2019 | 19:27
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Also alles auf Anfang.
Und der Richter zwingt niemanden, auch nicht eine Widerrufsfrist zu akzeptieren.
Wäre diese nicht genehmigt worden wäre man schon damals beim jetzigen Stand.
#4
Antwort vom 30. September 2019 | 09:53
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatNach der Verhandlung sagte der Anwalt der Beklagten noch "Machen Sie sich keine Sorgen Herr XYZ, ich drück das für sie durch und setz mich dafür ein" :
Das ist ja schon nahe am Parteiverrat...
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