Wenn ein Urteil eines Amtsgerichtes fehlerhaft wäre,
weil der Richter in einem Punkt voreilig nach eigener Meinung urteilt, ohne vorher die Parteien oder eine betr. Partei nachzufragen, was sonst solche Fehler nicht vorgekommen wäre, .... kleine Ursache, große Wirkung.
Kann in so einem Falle eine Urteilberichtigung noch verlangt werden, oder bleibt nur noch den Weg zum Landgericht ?
-- Editiert von Moderator am 09.04.2014 14:48
Voreiliges Urteil
8. April 2014
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Frage vom 8. April 2014 | 09:34
Von
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Voreiliges Urteil
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#1
Antwort vom 8. April 2014 | 10:11
Von
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Ein Richter muss immer nach der eigenen Meinung urteilen. Im Zivilprozess haben die Parteien ja auch durch die vorbereitenden Schriftsätze und die mündliche Verhandlung genügend Gelegenheit sich zu äußern. Von daher dürften die Fälle, in denen ein Rechtsfehler des Gerichts vorliegt, weil die Parteien nicht (noch mal) gehört wurden, relativ gering sein.
Liegt die Sache erinstanzlich beim Amtsgericht und die Berufungssumme ist erreicht oder die Berufung wurde zugelassen, dann muss der Weg der Berufung zum Landgericht beschritten werden. Ist kein Rechtsmittel gegeben, bleibt die sog. Gehörsrüge.
#2
Antwort vom 10. April 2014 | 10:48
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
quote:
Ein Richter muss immer nach der eigenen Meinung urteilen
Das ist ja ungeheuer gefährlich.
Deshalb denken sie einfach etwas aus, anstatt genauer nachzufragen, zu klären, gerecht zu urteilen.
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#3
Antwort vom 10. April 2014 | 12:02
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
Das ist ja ungeheuer gefährlich.
Nein, wie sollte es auch sonst funktionieren (etwa wenn es um die Glaubwürdigkeit sich widersprechender Zeugenaussagen geht)?
quote:
Deshalb denken sie einfach etwas aus
Nö.
quote:
anstatt genauer nachzufragen
Im Zivilprozeß gilt Beibringungsmaxime. Der Richter ermittelt nicht, der urteilt nach dem, was die Parteien vortragen. Tragen die Parteien unvollständig oder verspätet vor, ist das deren Problem.
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