Vorladung, Namensverwechslung

17. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Annett40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung, Namensverwechslung

Hi,
ich habe per Post einen Termin zu einer mündlichen Verhandung vor dem Amtsgericht bekommen, in der ich als Beschuldigter aussagen soll. Der Kläger sowie deren Rechtsanwähltr sind mir unbekannt, es muss sich offensichtlich um eine Namesverwechslung handeln. Wie sollte ich mich jetzt verhalten, damit für mich keine unnötigen Kosten entstehen?

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Beim Amtsgericht anrufen, und die Sache aufklären.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Annett40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deinen Artikel, was Du angemerkt hast hab ich schon befürchtet (steht auf dem beigefügten Merkzettel), das ist ganz schön hirnrissig, sich um die Fehler/Probleme andere Leute kümmern zu müssen!

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Tja, man müßte wirklich erst mal rausbekommen, ob es um ein Zivil- oder Strafverfahren geht.

"Beschuldigter" und "Kläger" kann so nicht gehen:

Entweder "Beklagter" und "Kläger"

oder "Beschuldigter" und "Zeuge" (evtl. Privatkläger)

Was für ein Verfahren ist es denn? Straf- oder Zivil?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ist auch ziemlich egal. Canary hat auf alle Fälle recht, ein Anruf ist hier die schlechteste aller schlechten Lösungen.
Im Zivilverfahren gibt es eben ein VU und im Strafverfahren einen Haftbefehl oder als Zeuge eine Zwangsvorführung.

Alles nichts, was sich wirklich lohnt. Auf alle Fälle zum Termin hinfahren und es vor Ort klären.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

...und im Strafverfahren einen Haftbefehl oder als Zeuge eine Zwangsvorführung.

Oder eine "Abladung", weil der Irrtum sich aufgeklärt hat.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Annett40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Artikel, habe gemerkt wie ernst die Sache ist. Habe mich heut an den "gegerischen" Anwalt gewand und auf die Namens Verwechslung hingewiesen. Habe damit "gedroht" mir für diesen Tag keinen Urlaub zu nehmen, sondern auch einen Anwalt hinzuschicken werde, der dann vom Prozess Verlierer (laut Info Amtsgericht auch bei Namensverwechslung) bezahlt werden muss ... daraufhin wollte er die Namensverwechslung beim Amtsgericht aufklären. Tja, wenn es um unser Bestes geht ...

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