Vorladung Güteverhandlung, falsche bzw. fehlerhafte Angaben d. Klägers

12. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Steven271
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)
Vorladung Güteverhandlung, falsche bzw. fehlerhafte Angaben d. Klägers

Ich habe heute eine Vorladung zur Güteverhandlung bzw. mündlicher Verhandlung bekommen.
Frage 1. Muss ich mir dazu einen Anwalt nehmen oder kann ich dort selbst erscheinen oder schriftlich meine Meinung äußern?

Folgender Sachverhalt zu der Geschichte.
Am27.09.2006 habe ich etwas über 850€ gekauft. Meine Bank hat die Lastschrift nicht eingelöst.
Daraufhin habe ich dem Unternehmen eine Ratenzahlung ab Dezember vorgeschlagen. Die Rechnung ist vom 27.09.2006, ausgeliefert und erhalten habe ich die Ware erst am 18.10.2006.

Im November meldet sich ein Rechtsanwalt, diesem habe ich auch den ratenplan vorgelegt und dessen zustimmung erhalten. Allerdings habe ich seinen Kosten widersprochen da ich den Vorschlag ja schon direkt an den Gläubiger getätigt hatte.
Daraufhin zahle ich monatlich 200€ an den Gläubiger.

Im Februar bekomme ich einen Mahnbescheid über 660€. Diesen widerspreche ich denn da fehlen meine bereits getätigten Zahlungen. Nur eine Rate erscheint dort.
Dann passiert nichts und ich zahle jeden Monatsanfang, so wie per Ratenplan vereinbart, die 200€.

Mittlerweile ist bis auf 60€ alles gezahlt .
In der Anklage steht was von 453€ plus der Gerichtsgebühren.

Wie kann ich dagegen vorgehen?
Mir werden Zinsen ab Oktober berechnet obwohl ich die Ware erst im November erhalten habe.

Habe sämtlich Unterlagen und Zahlungsbelege.
Darin genau ersichtlich wann geliefert wurde und auch die Zustimmung zur Ratenzahlung.

Bin im moment etwas kopflos und verärgert. Bloß gut das die Murmel fest angewachsen ist.

So das war nun lang, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei dem Streitwert handelt es sich ja wohl um ein Verfahren vor dem Amtsgericht. Da brauchst Du keinen Anwalt.

Hast Du mit der Ladung zum Gütetermin/Termin zur mündlichen Verhandlung auch eine Klageschrift zugestellt bekommen und die Aufforderung binnen 2 Wochen anzuzeigen, ob Du Dich verteidigen willst, und weitere x Wochen zur Erwiderung? Beachte diese Fristen und trage dem Gericht Deine Zahlungen und was sonst noch passiert ist schriftlich vor und füge Kopien der Zahlungsbelege bei.

Falls Du Dich überfordert fühlst, geh besser zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

erhalten habe ich die Ware erst am 18.10.2006.

[...]

obwohl ich die Ware erst im November erhalten habe


Öhm, ja...

0x Hilfreiche Antwort

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