Vorladung Güteverhandlung vertretung möglich ?

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
MausE78
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorladung Güteverhandlung vertretung möglich ?

Hallo zusammen ,
Meine Frau und ich hatten letztes Jahr einen unverschuldeten Verkehrsunfall , uns wurde die Vorfahrt genommen.
Leider weigert sich die gegnerische Versicherung den Schaden zu Regulieren und unser Anwalt hat Klage eingereicht.
Nun haben wir eine Vorladung zur Güteverhandlung bekommen das Problem an der Sache ist das wir 3 Kinder Zuhause haben , 2 , 5 und 8 Jahre alt , die Grosse hat zur Zeit 1 mal die Woche Schule und die beiden kleinen sind momentan zuhause ( Kita zu ).
Hat meine Frau die Möglichkeit sich von mir vertreten zu lassen damit sie zuhause bei den beiden kleinen bleiben kann ?
Leider ist mein Anwalt momentan im Urlaub , die Sekretärin meinte nur dann müssen wir die Kinder halt mit zum Gericht nehmen , ist das wirklich so ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von MausE78):
Nun haben wir eine Vorladung zur Güteverhandlung bekommen

Beide?

Steht da was von persönlischem Erscheinen?

In der Vorladung steht nichts darüber, was man bei eventueller Verhinderung zu tun hat?



Zitat (von MausE78):
das wir 3 Kinder Zuhause haben

Kinderbetreuung dürfte kein Grund für eine Absage der Vorladung sein.
Also entweder die Kinder mitbringen oder ein betreuung suchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von MausE78):
Nun haben wir eine Vorladung zur Güteverhandlung bekommen


Nur zur Güteverhandlung? Nicht Güteverhandlung mit ggfs. anschließender Hauptverhandlung?

Wenn kein persönliches Erscheinen angeordnet ist, kann man sich (nur) durch jemanden vertreten lassen, der erstens entscheidungsbevollmächtigt und zweitens mit dem gleichen Wissensstand gesegnet ist.
Denn das Gericht will weder ein "ich habe keine Berechtigung, einem Vergleich zuzustimmen" noch ein "das weiß ich nicht, da müssen Sie den Kläger fragen" hören.

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