Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Klageabweisung

6. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
PiranhaHatHunger
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Klageabweisung

Hab ne kleine Frage:
Bei Klageabweisung richtet sich die vorläufige Vollstreckbarkeit bei einem Streitwert von ca. 3300,- Euro nach § 708 Nr. 11 oder? Mit oder ohne Abwendunsbefugnis?

VIELEN DANK!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

Hä? Wie soll denn ein abweisendes Urteil vollstreckbar sein? Das erklären Sie mir mal.

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

@ Mareike

Auch Klageabweisende Urteile werden für vorläufig vollstreckbar erklärt. Das gilt dann für die Vollstreckungsmöglichkeit des Beklagten bzgl. der Kosten (s. z.B. § 708 Nr. 11 ZPO ).

@ PiranhaHatHunger

Mal bitte ehrlich: Handelt es sich bei dir um einen Referendar und du musst deine erste Arbeit abliefern und stehst jetzt vor dieser Frage? Wenn ja, dann rate ich dir dringend an, auch im Hinblick auf das irgendwann mal anstehende Examen, dir die Systematik der §§ 708 ff. ZPO selbst näher zu bringen. (Kleiner Tip, die Antwort findet sich eigentlich schon in § 708 Nr. 11 ZPO , du musst nur halt die vollstreckungsfähigen Kosten berechnen und dann wird du in den folgenden §§ schon die richtige Norm finden.)

5x Hilfreiche Antwort

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