Hab ne kleine Frage:
Bei Klageabweisung richtet sich die vorläufige Vollstreckbarkeit bei einem Streitwert von ca. 3300,- Euro nach § 708 Nr. 11 oder? Mit oder ohne Abwendunsbefugnis?
VIELEN DANK!
Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Klageabweisung
Hä? Wie soll denn ein abweisendes Urteil vollstreckbar sein? Das erklären Sie mir mal.
@ Mareike
Auch Klageabweisende Urteile werden für vorläufig vollstreckbar erklärt. Das gilt dann für die Vollstreckungsmöglichkeit des Beklagten bzgl. der Kosten (s. z.B. § 708 Nr. 11 ZPO
).
@ PiranhaHatHunger
Mal bitte ehrlich: Handelt es sich bei dir um einen Referendar und du musst deine erste Arbeit abliefern und stehst jetzt vor dieser Frage? Wenn ja, dann rate ich dir dringend an, auch im Hinblick auf das irgendwann mal anstehende Examen, dir die Systematik der §§ 708 ff. ZPO
selbst näher zu bringen. (Kleiner Tip, die Antwort findet sich eigentlich schon in § 708 Nr. 11 ZPO
, du musst nur halt die vollstreckungsfähigen Kosten berechnen und dann wird du in den folgenden §§ schon die richtige Norm finden.)
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