WICHTIG !! zeuge ...

3. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
thomas92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WICHTIG !! zeuge ...

Hallo ich habe eine wichtige frage und zwar hat ein freund einen blödsinn gemacht 3 waren mit ihm einer davon war ich wir haben sich ausgemacht das der 2 die schuld auf sich nimmt der 2te hat die schuld auf sich genommen bei der polizei haben wir alle gegen den 2ten ausgesagt (auch er selber) er is jetzt der angeklagte so jetzt aber hat der erste schuldgefühle und möchte doch die wahrheit sagen vor gericht halt das wir alle gegen den ersten aussagen (und der erste auch gegen sich selbst) meine frage ist jetzt (weil bald die hauptverhandlung ist) ob wir vor gericht gegen den ersten aussagen dürfen und auch begründen können warum wir bei der polizei gelogen haben (aus einen bestimmten und guten grund) ohne das wir eine strafe bekommen denn ich gehe in die schule und hab ehrlich gesagt keinen bock ins gefängnis zu gehen wegen einer falschen aussage (als zeuge) bei der polizei
ich hoffe ihr könnts mich aufmuntern

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thomas92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ah und falls ihr fragt bei der polizei bin ich nicht bekannt das heist ich habe keine bewährung oder anzeige oder etwas ich bin sauber

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Sag einfach die Wahrheit. Das könnte als Rücktritt gewertet werden und dann wird Dir und Deinen Kollegen schon nichts passieren. Wichtig ist aber immer, ehrlich zu sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>denn ich gehe in die schule
<hr size=1 noshade>


Früher hat man da u. a. noch Interpunktion gelernt.

quote:<hr size=1 noshade>Das könnte als Rücktritt gewertet werden und dann wird Dir und Deinen Kollegen schon nichts passieren.
<hr size=1 noshade>


Das sehe ich anders, eine Strafvereitelung nach § 258 StGB dürfte hier m. E. schon vorliegen.

Jedenfalls ist den Zeugen dringend zu empfehlen, vor Gericht die Wahrheit zu sagen, sonst sind sie nämlich ganz schnell wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB ) oder Meineid (§ 154 StGB ) dran, wenn die Sache auffliegt.








-- Editiert am 04.05.2011 08:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thomas92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das weis ich aba wenn wir alle die gleiche aussage vor gericht machen und wir vor dem schwur sagen warum wir bei der polizei gegen den ausgesagt haben und wenn es alle von uns bestätigen auch der schuldige indem wir das gleiche sagen kann es dann sein das der richter ein auge zudrückt oder das ich mit bewährung oder einer geldstrafe davonkomme wegen meiner schulbildung wie ich schon sagte es war aus einen guten grund

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Vielleicht kriegst du ja mildernde Umstände, weil du offensichtlich satzzeichenfrei aufgewachsen bist.

Im Ernst, wer soll diesen Wortsalat (aka stream of consciousness ) lesen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

@ TE,

es behauptet ja niemand, daß Sie ins Gefängnis müßten, außer Ihnen selber. 90 % aller deutschen Gerichtsurteile lauten auf Geld- oder Bewährungsstrafen. Und falls Sie tatsächlich 92 geboren sind, werden Sie wohl mit Sozialstunden nach dem Jugendstrafrecht davonkommen.

Gruß vom mümmel

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