Angenommen:
Auf Klage verurteilt ein Richter den Beschuldigten, seine Angaben an Eides statt zu versichern.
Nach Aufforderung durch den Kläger passiert nichts.
Nun beantragt der Kläger ein Zwangsgeld zu verhängen.
Wird der Richter das Zwangsgeld zunächst erst androhen, oder es gleich verhängen, so dass man die Sache sofort dem Gerichtsvollzieher übergeben kann, oder wie läuft so etwas ab?
-----------------
" "
Wann wird das Zwangsgeld erhoben?
26. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 26. August 2009 | 14:58
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Wann wird das Zwangsgeld erhoben?
#1
Antwort vom 27. August 2009 | 10:19
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 996x hilfreich)
Das Zwangsgeld wird ohne vorherige Androhung erhoben; vg. §§ 889,888 ZPO
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.513
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten