Wann wird vor Gericht aus BZR offen gelegt?

31. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip400003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann wird vor Gericht aus BZR offen gelegt?

Hallo zusammen,

ich habe bislang keinerlei Erfahrung mit Gerichten und möchte deshalb gerne wissen, ob

1.) bei einem Zivilverfahren (Erbrecht) bei der Personalienfeststellung auch ins BZR gekuckt wird, sprich, ob bekanntgegeben wird "vorbestraft wegen.." oder ob das im Zivilverfahren keine Rolle spielt, da es damit nichts zu tun hat. Ich möchte einfach vermeiden, dass etwas aus dem BZR bekannt wird, was mit der Geschichte gar nichts zu tun hat.

2.) die gleiche Frage für den Fall, dass es zu einem Strafprozess kommt, bei dem ich Kläger (Körperverletzung) bin.

Danke für eure Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Fangen wir mit Ziff. 2 an. In einem Strafprozess bist Du nicht Kläger. Ankläger ist die Staatsanwaltschaft. Wenn es denn zu einem mündlichen Verfahren kommt (es gibt ja auch andere Wege der Beendigung eines Verfahrens), dann wird der BZR Auszug auch in der Verhandlung verlesen, und wer dann als Prozessbeteiligter oder als Publikum im Saal sitzt, der bekommt das dann natürlich auch mit. Auch können die Vorstrafen auch in die neue Strafhöhe einfließen, Unbelehrbare müssen damit leben.

Zu Ziff.1: von Amts wegen tut da kein Richter was. Es ist Sache der Parteien, so vorzutragen, dass ihre Ansprüche auch belegt sind, so dass der Richter entscheiden kann. Dazu kann natürlich auch eine Vorstrafe gehören. Beispiel: Erbunwürdigkeit wegen krimineller Handlung gegen den Erblasser. Aber, das muss vorgetragen werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
ip400003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort!

Zitat (von wirdwerden):
dann wird der BZR Auszug auch in der Verhandlung verlesen


Aber wessen BZR Auszug wird verlesen? Ich bin derjenige, der Anzeige erstattet hat. Wird dennoch auch mein BZR verlesen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Nein, natürlich nicht. Verlesen wird der BZR-Auszug des Angeklagten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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