Hallo zusammen,
ersteinmal schönen Dank an Rechtsanwalt Jörg Gössler für seine Antworten.
Nun zu meinen neuen Fragen:
Was passiert, wenn der Schuldner verreist ist, während er den Mahnbescheid erhält?
Verfällt dann die zweiwöchige Widerspruchsfrist? Oder muß der Mahnbescheid erneut zugestellt werden?
Kommt der Mahnbescheid per Einschreiben?
Besten Dank im voraus.
Gruß
Xsyntia
Was passiert, wenn der Schuldner verreist ist, während er den Mahnbescheid erhält?
7. August 2003
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Frage vom 7. August 2003 | 19:28
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert, wenn der Schuldner verreist ist, während er den Mahnbescheid erhält?
#1
Antwort vom 8. August 2003 | 02:36
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9550x hilfreich)
Nein, die Einspruchsfrist verfällt nicht. Der Mahnbescheid kommt per "Zustellung". Wenn der Schuldner darlegen kann, daß er keine Einsicht nehmen konnte beginnt die Frist mit der Zustellung oder dem frühstmöglichen Zeitpunkt der Einsichtnahme.
Und jetzt?
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