Was tun bei einstweiliger Verfügung???

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
sheldon123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was tun bei einstweiliger Verfügung???

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein mehr oder weniger großes Problem.

Ich habe ein paarmal Sachen aus China, unter anderem Kleidungsstücke, Schuhe und Caps bestellt – alles für den Eigenbedarf. Und bisher lief auch alles gut.


Nur gab es jetzt bei der letzten Bestellung Anfang Juni eine Verwechslung, und der Bekannte aus China hat mir anstatt 40 Plastikarmbändern mit Länderflaggenlogos (so wie ihr es sicher noch von der WM kennt) 40 Power Balance Armbänder geschickt. Da ich das zu dem Zeitpunkt ja nicht wusste dass in dem Paket auch gefälschte Power Balance Armbänder sind, habe ich die Zollabwicklungserklärung unterschrieben und alles auf meine „Kappe" genommen.

Jetzt bekam ich im Juni auf einmal eine Nachricht vom Zoll dass meine Sendung bezüglich Markenrechtsüberprüfung zurückgehalten wurde und dass die Behörde auf Markenrechtsverletzung prüft. Man muss dazu sagen, dass in dem Paket noch Caps und Shirts waren und ich zu dem Zeitpunkt ja nicht wusste auf was sich die Markenrechtsüberprüfung bezieht.
Dann habe ich aufeinmal nach ca. 14 Tagen eine Mail einer Anwaltskanzlei in meinem Postfach mit der Aufforderung ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und auch mit einer Kostenrechnung des Anwalts der von mir ca 1400 Euro wollte (Streitwert seien 40 Armbänder a 1000 Euro = 40 000 Euro).
Ich habe dem Anwalt dann gemailt dass ich diese Art von Armbändern erstens nicht bestellt habe und somit auch diese Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen werde, da ich ja sonst eine Schuldanerkenntnis abgebe, von etwas das ich gar nicht gemacht habe.
Der Anwalt hat mir dann nochmal dasselbe zukommen lassen worauf ich ihm wieder den Sachverhalt geschildert hatte dass ich die Sachen so nicht bestellt habe und mittlerweile hat sich auch herausgestellt dass mein Bekannter aus China die Sendungen verwechselt hat und meine Armbänder nach USA geschickt hat und die eines Kunden aus den Staaten an mich. Dies teilte ich dem Anwalt auch in meinem zweiten Schreiben mit, auch dass ich von meinem Bekannten gerne eine Schreiben bekommen kann indem er erklärt dass es eine Verwechslung seinerseits her war.

Der Anwalt hat mich dann auch noch telefon. kontaktiert und mir nochmal erläutert was mich das alles kosten wird wenn ich die Unterlassungerklärung nicht unterschreibe.
Habe ich dann nicht getan da ich ja für meine Verständnisse nichts getan habe.
Jetzt kam letzte Woche dann die einstweilige Verfügung ,zugestellt durch einen Gerichtsvollzieher – lag einfach so in meinem Postkasten. In dieser Verfügung wird mir quasi untersagt nochmalig solche Armbänder nach Deutschland einzuführen – was ich ja eh nicht vorhabe – und mit einer Strafe in Höhe von 250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten wird gedroht.
Dieser Verfügung hängen etliche Kopien von Zollbeamten an, ebenso Kopien von Fotos der Armbänder usw.

Meine Frage ist nun, da ich meine Schuld ja so nicht sehe, soll ich Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung einlegen? Und wie sieht es mit den Anwaltskosten und den Kosten für das Verfahren der einstweiligen Verfügung aus? Kann ich diese irgendwie abwenden?
Soll ich nur einen Kostenwiderspruch einlegen oder was würdet ihr machen?
Ich habe keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet und habe die Sache auch nicht so ernst genommen da ich diese Art von Armbändern nicht bestellt habe und nichts gemacht habe.
Wäre dankbar für jeden Tipp... Ich habe gerade kein Geld für einen Anwalt.

Liebe Grüße von Sheldon


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7010 Beiträge, 3931x hilfreich)

Du solltest dringend einen RA aufsuchen, der sich damit auskennt. Das ist doch ein recht spezieller Fall und du willst hier auch eigentlich eine Einzelrechtsberatung, die gar nicht erlaubt ist.

Je nachdem, wie deine Einkommenssituation aussieht, wäre es ggf. auch möglich PKH zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

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