Welche Kosten kommen auf mich zu? Arbeitsrecht

24. April 2018 Thema abonnieren
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Ihr neuer
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Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)
Welche Kosten kommen auf mich zu? Arbeitsrecht

Moin,
In einer Klage wegen ausgebliebener Lohnzahlung wurde von mir Klage eingereicht. In der Güteverhandlung kam es von Seiten des Beklagten zu keiner Einigung. Der Beklagte hat darauf einen Anwalteingeschaltet und eine "begründung" geschickt. Für die Verhandlung in erster Instanz wurde ein Termin anberaumt den ich nicht wahr nehmen kann. Also wurde ein neuer Termin verkündet. An diesem kann die Gegenseite nicht, und zu dem neuen Termin auch nicht. Jetzt hat das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen. Diesen würde ich auch annhemen. Nur weiß ich nicht was noch anKosten auf mich zu kommen. Die Gegenseite muss ihren Anwalt selber zahlen? Aber was ist mit den Gerichtskosten. Wie geschrieben, es gab bisher eine Güteverhandlung und drei Terminverschiebungen für die erste Instanz. Ich vertrete mich selber. Streitwert ist ca. 8000€
Wenn ich diesen VErgleich jetzt annhemen, und die gegenseite auch, wird dann ein Beschluss verkündet? Und wenn ja, wird in diesem auch ein Datum der Fälligkeit genannt? Oder gibt es da festen Fristen bzw. kann ich eine nennen? Und wenn ich eine nennen kann, wie mache ich das. "bis spätestens zu zahlen 14 Tage nach Beschlussverkündigung" oder so?
Danke für eure Meinungen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Es gibt tausende von Gerichtkostenrechner - such selber ? Die Kosten werden entsprechend Sieg / Niederlage verteilt. Gerichtkosten sind nun nicht sehr hoch selbst wenn du verlierst nur 400 Euro.

http://www.arbg-hamm.nrw.de/infos/kosten/rechner1/index.php

Du kannst auch sagen "Ich nehme den Vergleich an wenn der Gegner die paar Euro Gerichtskosten trägt" oder " wenn seine Frau mir ein Mittagessen kocht"
oder die nimmst den angebotenen Vergleich an.

Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Die Fälligkeit nimmt man am besten direkt mit auf in den Vergleich.

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