Welche Rechtsmittel nach Berufung ?

20. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)
Welche Rechtsmittel nach Berufung ?

Hallo ,

Ich habe eine dringende Frage , und zwar :

Gibt es nach Berufung weitere Rechtsmitteln womit man ein Urteil im Zivilrecht anfechten kann ?

Wäre sehr nett , wenn jemand eine Antwort weiß , vielen Dank .

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

Revision.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

... wenn denn die Voraussetzungen erfüllt sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

In Ergänzung: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, wenn das Rechtsmittel der Revision im Urteil nicht zugelassen wurde.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Noch als Ergänzung: Die Nichtzulassungsbeschwerde kann nur bei einer Beschwer von 20.000 € erhoben werden. Ist die Beschwer des Berufungsurteils geringer und ist die Revision durch das Gericht nicht zugelassen worden, so ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.

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"Ass. iur. C.Konert
"Never attempt to reason with people who know they are right.""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

321a zpo Gehörsrüge zwei Wochenfrist, ist aber kein Rechtsmittel, sondern Rechtsbehelf mit Durchbrechung der Rechtskraft (50€)

-----------------
"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

-- Editiert am 30.11.2012 22:27

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