Hallo ,
Ich habe eine dringende Frage , und zwar :
Gibt es nach Berufung weitere Rechtsmitteln womit man ein Urteil im Zivilrecht anfechten kann ?
Wäre sehr nett , wenn jemand eine Antwort weiß , vielen Dank .
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Welche Rechtsmittel nach Berufung ?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Revision.
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... wenn denn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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In Ergänzung: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, wenn das Rechtsmittel der Revision im Urteil nicht zugelassen wurde.
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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."
Noch als Ergänzung: Die Nichtzulassungsbeschwerde kann nur bei einer Beschwer von 20.000 € erhoben werden. Ist die Beschwer des Berufungsurteils geringer und ist die Revision durch das Gericht nicht zugelassen worden, so ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.
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"Ass. iur. C.Konert
"Never attempt to reason with people who know they are right.""
321a zpo Gehörsrüge zwei Wochenfrist, ist aber kein Rechtsmittel, sondern Rechtsbehelf mit Durchbrechung der Rechtskraft (50€)
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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus
Bönischplatz 11
01307 Dresden
Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901
service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"
-- Editiert am 30.11.2012 22:27
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